Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die sofortige Vollziehung des Bescheides der Segeberger Kommunalaufsicht angeordnet, der die Zulässigkeit des Kindergarten-Bürgerbegehrens feststellt. Das teilte die Elterinitiative Pro Eigenbetrieb gestern Abend mit.
Die Initiative hatte selber die Justiz eingeschaltet, nachdem CDU, WHU, BFB und FDP Widerspruch gegen den Zulässigkeitsbescheid der Segeberger Behörde eingelegt hatten. Die Superkoalition hält den Bürgerentscheid für rechtswidrig. Die Initiative fordert nach der Gerichtsanordnung nun, dass die Ortspolitiker ihren Urlaub unterbrechen, um das Kindergarten-Votum doch noch am Tag der Bundestagswahl stattfinden zu lassen. Ziel ist, die Ausgliederung der gemeindlichen Kindergärten in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu verhindern. Sprecherin Patrizia Giuffrida: „Für uns ist damit klar, dass der Bürgerentscheid nicht der Sommerpause zum Opfer fällt, sondern dass die Gemeindevertretung bis zum 09.08.2017 eine außerordentliche Sitzung abhält, in der sie den 24.09.2017 als Termin festlegt. Alle anders lautenden Entscheidungen und Schritte werden das große Unverständnis und den wachsenden Unmut in der Bevölkerung Henstedt-Ulzburgs weiter befeuern und die getätigten Zusagen bei bestehender Rechtssicherheit ad absurdum führen.“
Bis zum Mittwoch nächster Woche soll das Ortsparlament nun tagen, doch kann das noch klappen?
Theoretisch ja, die Ladungsfrist beträgt eine Woche. Einberufen müsste die Sitzung Bürgervorsteher Dietmar Kahle.
H-UN
1. August 2017