Kein Tempo-30 auf der Norderstedter Straße auf dem Rhen, kein Tempo-30 auf der Kisdorfer Straße und der Dorfstraße in Henstedt: die Verwaltung hat am Dienstag eine vernichtende Stellungnahme zu zahlreichen Verkehrsberuhigungsanträgen aus den im Januar durchgeführten Einwohnerversammlungen abgegeben.
Sämtliche von den Bürgern gewollte Tempo-Reduzierungen sind nach Verwaltungsangaben rechtlich nicht zulässig, zum Bürgerantrag für 30 km/h auf der Norderstedter Straße zwischen Klaus-Groth-Straße und Schäferkampsweg heißt es etwa: “ Nach den Vorgaben aus § 45 Abs. 9 StVO ist hier die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzungen unzulässig. Ein Stellungnahmeverfahren unter Beteiligung der Polizeidirektion Segeberg, des SG 4.4 als Träger der Straßenbaulast und der Verkehrsbetriebe aus dem Jahr 2014 und die Überprüfung durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr haben dies bestätigt.“
Mit einer wortgleichen Begründung lehnt die Verwaltung ebenfalls die Anordnung eines Durchfahrverbots für schwere LKW auf der Norderstedter Straße in Rhen ab. Kopfschütteln aus dem Rathaus selbst zu der Bürger-Forderung, die auf Fahrbahnen aufgepinselten Tempo-30-Straßenmarkierungen einmal aufzufrischen. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass zusätzliche Markierungen keine regelnde Wirkungen haben, heißt es dazu von der Verwaltung.
Bei den drei ortsteilbezogenen Einwohnerversammlung im Januar hatte es nach Angaben des Ordnungsamts insgesamt neun Anträge gegeben, die alleine verkehrsrechtlich zu beurteilen seien, nur zu diesen gab die Verwaltung jetzt ihre Stellungnahme ab.
WHU-Gemeindevertreter Kurt Göttsch kritisierte das Verwaltungstatement. Es fehle eine nachvollziehbare Begründung, warum Temporeduzierungen nicht zulässig seien. „Hier wird nur darauf hingewiesen, dass da so ist, das ist ungenügend“ so Göttsch. Peter Borchert, im Publikum sitzender pensionierte Verwaltungsfachmann und viel gelesener Kommentator bei den HU-Nachrichten, gab Göttsch recht: Borchert zu der im Ratssaal sitzenden Verwaltungsriege: „Der sachunkundige Bürger kann doch nicht beurteilen, ob etwas rechtlich zulässig ist, oder nicht, das muss vernünftig erklärt werden.“
Borchert wies auch auf schutzbedürftige Einrichtungen an der Norderstedter Straße wie etwa den kirchlichen Kindergarten hin, Ordnungsamtleiter Gädigk entgegnete, die Zulässigkeitsprüfung sei unter Berücksichtigung von Einrichtungen wie Kitas oder Schulen erfolgt.
Immerhin: Bei der knappen Stellungnahme zu den Bürgervorschlägen wird es wohl nicht bleiben. Nach der politischen Sommerpause sollen die Bürger in geeigneter Form über alle Entscheidungen zu den Anträgen aus den Einwohnerversammlungen informiert werden, kündigte Bürgermeister Bauer an.
Christian Meeder
18. Juni 2015