Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat mit den Verkehrsberuhigungsmaßnahmen entlang der Wilstedter Straße offenbar jahrelang gegen Recht und Gesetz verstoßen. Dieter Bock vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, der Mann, der Bürgermeister Thormählen die verkehrsrechtliche Weisung erteilt hat, zu den Henstedt-Ulzburger Nachrichten: „Die Situation entspricht ganz einfach nicht den verkehrsrechtlichen Bestimmungen.“
So seien zum einen die Bedingungen für eine Tempo-30-Zone nicht erfüllt: „Die Straße hat eine verkehrsverbindende Funktion und nicht eine Anliegerfunktion. Für eine Tempo-30-Zone gibt es die Voraussetzung, dass sich der Verkehrsteilnehmer, der da reinfährt, dessen bewusst ist, dass er in einer besonderen Zone ist. Und das ist nicht der Fall, wenn die Mehrheit einfach nur da durchfährt.“
Auch die Möglichkeit, zwischen den Grüninseln zu parken, sei aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht vertretbar, so der Verkehrsexperte: „Wie soll sich ein Verkehr begegnen können, wenn er nicht ausweichen kann? Wenn da ein Bus durchfährt, und die Buchten sind zugeparkt, dann muss ja einer rückwärts fahren. Das ist nicht vertretbar, weil er beim Rückwärtsfahren nicht die einmündenden Straßen im Auge hat.“
Vorwürfe, dem Autoverkehr freie Fahrt auf Kosten der Anwohner einzuräumen, weist Dieter Bock weit von sich: Er habe nur darauf zu achten, ob die Verkehrssicherheit gewährleistet sei; ob Anwohner genügend Parkraum hätten, sei keine verkehrsrechtliche Frage: “Das ist eine Frage der Stadtplanung.“
Gleichwohl müssten die Anwohner trotz absoluten Halteverbots nicht auf bequeme Lieferdienste verzichten, so Bock: „Der Pizzaservice kommt ja zu Zeiten, in denen das Halteverbot nicht gilt, das ist ja zeitlich begrenzt auf die Hauptverkehrszeit.“
Christian Meeder
31.10.2011