Baum ist Baum, sollte man meinen. Denkste! Wie berichtet, ist das Fällen von Bäumen auch ohne Baumschutzsatzung zwischen März und Oktober verboten. Vögel und andere Kleinlebewesen sollen dann ungestört brüten und ihren Nachwuchs aufziehen können. Kurios: Für die Bäume im Wald gilt das Verbot aber offensichtlich nicht. Im Rantzauer Forst bei Ulzburg-Süd wurde Anfang April erstmalig in diesem Jahr zur Säge gegriffen.
Förster Hartwig Radszuweit erläutert die Aktion:„Wir handeln ja nach Waldgesetz. Und nach dem Waldgesetz ist der Holzeinschlag ganzjährig erlaubt. Das ist im Grunde genommen immer schon so gewesen.“
Bei den konkreten Fällungen im und um den Bereich des Hundeauslaufs ging es um eine Verkehrssicherungsmaßnahme: „Bei den vielen Erholungsuchenden dort haben wir eine erhöhte Sorgfaltspflicht“, so der Forstbeamte.
Generell finden aber auch reguläre Holzeinschläge ganzjährig statt: „Wir versuchen den Holzeinschlag auf das Winterhalbjahr zu verlagern und während der Brut- und Setzzeit möglichst wenig zu fällen. Wir können das allerdings nicht mehr so strikt einhalten, wie wir das früher noch gemacht haben, weil uns die wirtschaftlichen Zwänge dazu zwingen, auch im Sommer Holzeinschlag zu machen.“
Verantwortlich für diese Entwicklung ist laut Radszuweit die Politik:„Vorgabe der aktuellen Landesregierung ist, dass sich der Waldbesitzer aus sich selbst heraus erhalten soll. Das gilt auch für den Landeswald. Wir sind, was das Personal angeht, deutlich reduziert, das hat die Politik so gewollt.“
Christian Meeder
12. April 2011