Politisch instinktlos, arrogant und anmaßend. Schwere SPD-Attacke gegen den politischen Gegner in Sachen Kindergartenorganisation. Nachfolgend eine aktuelle Pressemitteilung der örtlichen Sozialdemokraten.
Politisch instinktlos. Die SPD Henstedt-Ulzburg ist entsetzt über die politische Instinktlosigkeit der Fraktionen von CDU, WHU, BfB und FDP. Diese kam zutage anlässlich der Hauptausschuss-Sitzung am Dienstag, in der auf Vorschlag der Verwaltung die Zeitschiene beschlossen werden sollte, auf der die zehn Kindertagesstätten der
Gemeinde in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überführt werden sollen.
Wegen eines parallel stattfindenden Bürgerbegehrens und um dem Willen der Bürgerinnen und Bürger nicht vorzugreifen, stellte die SPD-Fraktion folgenden Ergänzungsantrag: Die gemeindlichen Gremien werden bis zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bzw. Durchführung des Bürgerentscheids keine Beschlüsse fassen, die dem beantragten Begehren entgegenstehen könnten.
Fraktionsvorsitzender Horst Ostwald begründete den Schritt seiner Fraktion u.a. damit, dass man
dem gesetzlichen Instrument „Bürgerbegehren“ voll Rechnung tragen wolle. Die vier Fraktionen hatten im Dezember den Weg Richtung AöR beschlossen gegen die Stimmen der SPD und gegen den erklärten Willen der Bediensteten und Eltern, die für einen Eigenbetrieb plädierten.
Die Initiatorinnen des Bürgerbegehrens hatten daraufhin die Kommunalaufsicht einbezogen und danach die Unterschriftensammlung mit einer klaren Fragestellung gestartet: Wollen Sie, dass die Kindertagesstätten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wie ein Eigenbetrieb geführt werden?
Welches Gewicht dem Bürgerwillen seitens BfB, CDU, FDP und WHU beigemessen wird, liest sich in einer gemeinsamen Pressemitteilung so: „Grundsätzlich halten wir Bürgerbegehren für einen guten Weg, um die Meinung der Bevölkerung zu erfahren. Wenn es aber um eine Meinungsbildung zu komplexen Sachverhalten geht, wofür umfassendes Wissen anzueignen ist, sind Bürgerbegehren weniger geeignet.“
Die SPD dazu: „Wer so argumentiert, handelt arrogant und tritt das demokratische Recht auf Bürgerbegehren mit Füßen. Wer maßt sich an, zu entscheiden, ob ein Sachverhalt für die Bürgerinnen und Bürger zu komplex ist?“
H-UN
19. Februar 2017