Henstedt-Ulzburger Nachrichten

So funktioniert die Anmeldung für den Kindergarten

Kinder in der Kita Kranichstraße

Die Gemeindeverwaltung erklärt nachfolgend, wie die Kindergarten-Anmeldung funktioniert:

Das neue Kindergartenjahr 2017/2018 beginnt am 1. August 2017. Die Aufnahme in den Kindertagesstätten der Gemeinde beginnt nach dem Ende der Sommerferien, d.h. in diesem Jahr Anfang September 2017. Die konkreten Aufnahmetermine werden mit den Eltern abgestimmt.

Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte ist von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu beantragen. Dafür ist ausschließlich das Kita-Portal https://www.kitaportal-sh.de/elternportal.jsf zu nutzen. Nach erfolgter Eingabe aller notwendigen Daten erhalten die Erziehungsberechtigen einen Anmelde-Code, der auf dem Formular mit den Anmeldedaten notiert ist.

Anschließend ist ein Termin für ein Anmeldegespräch in einer der ausgewählten Kindertagesstätten (in der Regel Erstwunscheinrichtung) zu vereinbaren. Nach Vorlage des Anmelde-Codes wird der eingegebene Datensatz von der Leiterin geprüft und aktiviert. Erst dann ist das Kind tatsächlich auf der Anmeldeliste vorgemerkt. Ohne diesen Termin in der Kindertagesstätte wird der eingegebene Datensatz innerhalb von 28 Tagen gelöscht und das Kind kann bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt werden.

Erziehungsberechtigte, die aus technischen oder anderen Gründen die notwendigen Eingaben im Kita-Portal nicht vornehmen können, haben die Möglichkeit, direkt einen Termin mit einer Einrichtungsleitung zu vereinbaren. Damit die Daten dann in der Kindertagesstätte korrekt erfasst werden können, sind die Personalausweise der Erziehungsberechtigten und eine Geburtsurkunde des Kindes oder das Stammbuch der Familie vorzulegen (keine Kopien erforderlich!).

Für die U3-/Krippenplätze kann die Anmeldung ab der Geburt des Kindes, für die Kindergartenplätze (3 Jahres bis Schuleintritt) ab Vollendung des 2. Lebensjahres erfolgen. Für die Hortplätze (Schulkindbetreuung) ist bei Bedarf die Anmeldung parallel zur Schulanmeldung sinnvoll. In allen Fällen ist der zeitlich notwendige Betreuungsumfang durch Arbeitgeberbescheinigungen nachzuweisen.

U3-/Krippenbetreuung

Die U3-/Krippenplätze (auch die Plätze in den Einrichtungen freier Träger – Kirchen, DRK, Lebenshilfe) werden ganzjährig zentral aus dem Sachgebiet „Kinder u. Jugend“ im Rathaus vergeben. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes wird den Erziehungsberechtigten – zunächst telefonisch – in der Regel ca. 2-3 Monate vorher mitgeteilt.
Parallel zum Antrag auf eine U3-/Krippenbetreuung in einer Kindertageseinrichtung müssen Eltern sich deshalb auch um eine Tagespflegebetreuung bemühen. Diese Plätze werden vom Verein Tagespflege Norderstedt e.V., Tel.: 040/52110118, Mail: info@tagespflege-norderstedt.de, vermittelt.

Kindergartenbetreuung (Elementarbereich)

Alle Kinder, die bis August 2017 das 3.Lebensjahr vollenden und nach den Sommerferien in eine Kindertagesstätte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg aufgenommen werden sollen, müssen für die Berücksichtigung im zentralen Platzvergabeverfahren (erste Vergaberunde) bis spätestens Freitag, 7. April 2017, in einer Einrichtung angemeldet, d.h. der Datensatz aus dem Kita-Portal muss aktiviert sein.

Darüber hinaus sind Anmeldungen jederzeit (auch bei den freien Trägern – Kirchen, DRK, Lebenshilfe) möglich; sie können dann jedoch nur nachrangig berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass die Eltern den Bedarf für den beantragten zeitlichen Betreuungsumfang nachweisen. Das maßgebliche Kriterium für die Platzvergabe ist das Alter der Kinder. Die Platzzusagen sollen Ende April/Anfang Mai 2017 versandt werden. Nach Ablauf der Zusagefrist (15.05.2017) für die Eltern, wird die Belegungssituation in allen Einrichtungen überprüft und es werden weitere Platzvergaben durchgeführt.

Hortbetreuung

Da alle Hortgruppen sehr voll sind, ist der Nachweis über die erforderlichen Betreuungstage und -zeiten besonders wichtig. Die Platzzusagen werden Ende Mai / Anfang Juni 2017 versandt. Bisher konnten alle Eltern, die einen Betreuungsbedarf nachgewiesen haben, bedient werden.

Auskünfte zum Anmelde- u. Vergabeverfahren

Auskünfte zum Anmelde- und Vergabeverfahren erteilen die Kita-Leiterinnen sowie die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes „Kinder u. Jugend“ im Rathaus, vorrangig Frau Zeidler (04193/ 963-221) und Frau Schaefer (04193/963-224).

H-UN

13. Februar 2017