Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer wird Gemeinde-Mailverkehr begutachten

Im April forderten die ehrenamtlichen Politiker des Hauptausschusses auf Antrag der BFB-Fraktion die Verwaltung auf, zu prüfen, ob der E-Mail-Verkehr der Gemeinde nicht besser von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Einrichtung auf Spams und Viren untersucht werden sollte. Kurz zuvor hatte das Hamburger Abendblatt seine Leser mit der Nachricht überrascht, das diese sensible Aufgabe von einer privaten Firma ausgeführt wird, die zudem einem Vorstandsmitglied der örtlichen CDU gehört.

Jetzt dämmerte den Politikern augenscheinlich, dass die Verwaltung bei dieser Frage nicht unbedingt der geeignete Ratgeber sein dürfte, schließlich kam dort in den vergangenen zehn Jahren niemand auf die Idee, dass diese Geschäftsbeziehung problematisch sein könnte.

Jedenfalls beschlossen die Politiker auf Antrag der Wählergemeinschaft, den gemeindlichen Mailverkehr einmal von unabhängigen Fachleuten untersuchen zu lassen. Und so wird die Gemeinde wohl demnächst Besuch von Thilo Weichert, dem Datenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins bekommen. Denn die Verwaltung wurde beauftragt, die Organisation des internen und externen E-Mail-Verkehrs vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein begutachten zu lassen. Dessen Leiter ist Thilo Weichert.

Wenig begeistert zeigte sich die Verwaltung über die Entscheidung: „Wir sehen das als Misstrauensantrag“, erklärte Jens Richter, der leitende Beamte des Rathauses.

Bei einem weiteren WHU-Antrag behielt Amtsleiter Richter allerdings die Oberhand. Dazu muss man wissen, dass die Homepage der Gemeinde zukünftig barrierefrei zugänglich sein soll. Damit ist gemeint, dass die Seite für Menschen mit Behinderungen besonders zugeschnitten sein soll (zum Beispiel, dass man per Mausklick die Schriftgröße vergrößern kann), aber auch, dass bestimmte technische Standards eingehalten werden.

Die Wählervereinigung beantragte nun, dass im Zuge der barrierefreien Umgestaltung die Homepage der Gemeinde gleich komplett neu gestaltet werden sollte und dass dafür ein Vergabeverfahren mindestens mit Preisumfrage durchzuführen sei.

Verwaltungsfachmann Richter konterte, dass die komplette Neugestaltung der Homepage schon längst beschlossene Sache sei, darüber seien die Fraktionen auch im November vergangenen Jahres informiert worden. Zudem betonte Richter, dass die Form der Auftragsvergabe ureigenes Geschäft der Verwaltung sei und die Vergabeordnung die Form der Auftragserteilung vorgebe. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BFB (die FDP hat in den Ausschüssen kein Stimmrecht) wurde der Antrag abgelehnt.

Christian Meeder

17. Juni 2012