Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Schlacht um die Rewe-Versandfabrik: Es ist noch nicht vorbei!

Das Ortsparlament tagte am Abend, strich den für den 21. Januar vorgesehenen Bürgerentscheid von der Tagesordnung

Immer langsam mit den jungen Pferden. Der Rechtskampf um den Rewe-Bürgerentscheid geht möglicherweise in die nächste Runde. Die Bürgerinitiative Ortsentwicklung denkt darüber nach, gegen den Richterspruch vorzugehen. Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, weil es bauplanungsrechtlich nicht zulässig sei, Höchstmaße für Baugrundstücke für gewerbliche Betriebe festzusetzen. Doch offenbar ist das alles andere als eindeutig. Kaltenkirchen begrenze etwa die Grundstücksgrößen auch im Gewerbegebiet teilweise auf fünf Hektar, sagte Benno Colmorgen am Abend den HU-Nachrichten am Rande der Gemeindevertretersitzung.

Bis Freitag nächster Woche kann die Bürgerinitiative gegen die Gerichtsentscheidung Rechtsmittel einlegen. Ob das passiert, hängt auch davon ab, ob in der Kürze der Zeit ein fitter Anwalt gefunden wird. Klar ist in jedem Fall, dass die Waffen in diesem Rechtskampf ungleich verteilt sind. Während die Ortsentscheider ihre Kanzlei mit Steuergeldern entlohnen, müssten Colmorgen, Finsterbusch und Co. den möglichen eigenen Rechtsbeistand aus eigener Tasche bezahlen.

cm

21. November 2017