Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Rewe-Warenversandfabrik: Gerichtsentscheid erst 2020… Firma macht Tempo, will Baustraße bis Silvester fertig haben

Abwarten und Tee trinken bei Gericht derzeit in Sachen Rewe-Versandfabrik. Seit Mai beschäftigt sich das Schleswiger Oberverwaltungsgericht mit dem Rewe-Bebauungsplan, eine Entscheidung über die Gültigkeit des Papiers soll es aber erst nächstes Jahr geben. Das teilte am Dienstag eine Gerichtssprecherin mit. Aktuell sei Rewe beigeladen worden, der Supermarktkette müsse als betroffene Firma Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, so die Richterin am HU-Nachrichten-Telefon.

Hintergrund: Die von Bürgermeister Bauer geführte Verwaltung hatte bei der Auslegungsbekanntmachung des Bebauungsplans Vorschriften nicht eingehalten, konkret geht es bei dem Rathauspatzer um die Nichtbenennung von Ausgleichsflächen. Ein Kisdorfer Bürger will deswegen nun die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans feststellen lassen. Hat er Erfolg, müsste das B-Plan-Verfahren neu aufgerollt werden, ein Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung der Warenversandfabrik wäre eventuell doch noch möglich.

Doch während sich der Gerichtsgang in die Länge zieht, schafft Rewe Fakten und plant das Logistikzentrum einfach unverdrossen weiter. Der Supermarktriese mit Ketten wie Rewe, Penny oder Nahkauf, hat gerade die Erschließung des geplanten Standorts ausgeschrieben, noch bis zum 26. September können Firmen Angebote für die innere Erschließung sowie für den Kreuzungsbau am Autobahnzubringer abgeben. Dabei ist der Zeitplan ambitioniert. In den Ausschreibungsunterlagen heißt es etwa:“ Vertraglich bindende Einzelfrist ist die Anbindung an den Bestand der Rudolf-Diesel-Straße … bis zum 30.12.2019. Da dieser Bereich ab 2020 für die Baustellenzuwegung des REWE-Grundstücks benötigt wird. “

Und wann soll die gesamte Warendrehscheibe fertig sein?

Laut der „Grobterminübersicht“, die sich in den Ausschreibungsunterlagen ebenfalls findet, soll der Bau des „Rewe Zentralstandorts Nord“ in zweieinhalb Jahren stehen. „Fertigstellung Bau, 31.03.2022“, heißt der letzte Punkt im Rewe-Terminkalender.

Und hat das Faktenschaffen Auswirkungen auf das Ergebnis des Gerichtsgangs?

Offiziell nicht, aber Richter sind auch nur Menschen. Je weiter der Bau fortgeschritten ist, umso geringer dürfte die Neigung sein, den Bebauungsplan für rechtswidrig zu erklären.

cm

18. September 2019