Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Rewe könnte loslegen – auch wenn die Kisdorf-Kreuzung noch gar nicht ertüchtigt ist

Dieser Artikel war zuerst in der jüngsten Druckausgabe zu lesen, die Ende März verteilt wurde

Dicke Überraschung bei der Verkehrsplanung für das Rewe-Logistikzentrum. Anders als bisher kommuniziert, könnte Rewe mit seiner Warendrehscheibe im Gewerbegebiet loslegen, bevor die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Konkret muss die Kisdorf-Kreuzung – im Fachjargon Knotenpunkt 1 – nicht mehr zwingend vor Inbetriebnahme des Logistikzentrums für den erwarteten Mehrverkehr ertüchtigt werden.

Wie der Kieler Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr den HU-Nachrichten mitteilte, darf das Rewe-Logistikzentrum nun bereits vor einem Umbau der Kisdorf-Kreuzung an das gemeindliche Straßennetz angeschlossen werden. Das Amt habe damit einer Bitte der Gemeinde sowie Rewe entsprochen, heißt es in einer Stellungnahme der Kieler Behörde. Das Amt: „Da die Grunderwerbsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind und ein Planfeststellungsbeschluss nicht vor dem geplanten Baubeginn des REWE-Logistikzentrums erreicht werden kann, hat der LBV.SH auf Bitten von Rewe und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zugestimmt, den Ausbau des Knotenpunktes 1 im Nachgang der REWE-Anbindung zuzulassen.“

In der Konsequenz könnte Rewe nun mit seiner Warendrehscheibe loslegen, ohne dass das gemeindliche Straßennetz dafür ausgelegt ist. Bürgermeister Bauer räumte gegenüber den HU-Nachrichten ein, dass das Rewe-Verteilzentrum vor der Ertüchtigung der Kisdorf-Kreuzung in Betrieb gehen könnte.

Hintergrund: Der Knotenpunkt Gutenbergstraße/Hamburger Straße/Ulzburger Straße beim Möbelhaus Hesebeck mit der Abzweigung Richtung Kisdorf ist die einzige bestehende Kreuzung, die im Zuge der Ansiedlung des Rewe-Logistikzentrums ausgebaut werden soll. Gutachter hatten festgestellt, dass sie dem erwarteten Rewe-Mehrverkehr nicht gewachsen ist und zusätzliche Abbiegespuren braucht. Weitere südliche Knotenpunkte waren nicht untersucht worden. Zwar hatte Rewe zugesagt, sämtliche Kreuzungen auf der Hamburger Straße zu untersuchen, ob sie den zusätzlichen Schwerlastverkehr abwickeln können. Nachdem die Supermarktkette der Gemeinde aber versprochen hatte, dass für die Rewe-Laster spätestens ab der Kisdorf-Kreuzung der Weg durch Henstedt-Ulzburg versperrt ist, hatten die Ortsentscheider darauf verzichtet. Die Idee ist, dass der Rewe-Schwerlastverkehr spätestens an der Kreuzung die Biege macht und in Richtung Kisdorf weiterdieselt.

Welche Konsequenzen hat die neue Rewe-Überraschung?

Das Ausmaß wird davon abhängen, in welchem zeitlichen Abstand der Umbau der Kisdorf-Kreuzung erfolgen würde. Im Worst-Case-Fall klappt das gar nicht, weil sich Kisdorf und private Grundeigentümer erfolgreich dagegen wehren. Um die Kreuzung auszubauen, sind Flächen auf Kisdorfer Gemeindegebiet nötig, die darüber hinaus privaten Personen gehören. Am Ende könnte es auf Enteignungen hinauslaufen, ein Rechtsstreit könnte sich jahrelang hinziehen. Der Landesbetrieb Verkehr rechnet schon jetzt damit, dass das von der Gemeinde auf den Weg gebrachte gemeinsame Bebauungsplanverfahren mit Kisdorf nicht klappt, sondern ein übergeordnetes Verfahren notwendig wird. Die Behörde: „Aufgrund des notwendigen Grunderwerbs zeichnet sich ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz ab.“

Christian Meeder

8. April 2019