Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Rewe-Bürgerentscheid: Richter weisen Beschwerde zurück

Blitzentscheidung in Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht hat heute die Beschwerde der Bürgerinitiative Ortsentwicklung zurückgewiesen. Erst am Freitag war der Widerspruch eingereicht worden. Das Schleswiger Verwaltungsgericht hatte vor drei Wochen die Fragestellung des Bürgerbegehrens  für unzulässig erklärt, das ebenfalls in Schleswig angesiedelte Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung nun. Damit ist der Rechtskampf entschieden. Das Gericht heute: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“

Die Bürgerinitiative reagierte auf den Richterspruch natürlich enttäuscht. Benno Colmorgen: „Wir haben versucht, eine Urteilsbildung und Mitsprache unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zur weiteren Ortsentwicklung zu erreichen. Das ist uns leider durch die letztendlich rechtlich fehlerhafte Fragestellung unseres Bürgerbegehrens nicht gelungen. Nun setzen wir unsere Hoffnungen auf Änderungen in das bevorstehende IGEK, aber auch unter Umständen andere politische Mehrheiten in der Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl im Mai nächsten Jahres. 
Möglichkeiten einer stärkeren Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohnern von Henstedt-Ulzburg sind unverändert unser Ziel. Immerhin haben ca. 2100 Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Ihrer Unterschrift zur Unterstützung des Bürgerbegehrens damit auch kundgetan, daß ein Bedarf an unmittelbarer Beteiligung vorhanden ist: das ist Ansporn genug, auf anderen Wegen weiter zu gehen.“

H-UN

5. Dezember 2017