Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Rewe-Bürgerentscheid nicht zulässig? Einspruch, Euer Ehren

Das hohe Haus in Schleswig, Foto: Wikipedia

Sie haben es noch einmal spannend gemacht, aber jetzt ist klar: der Rechtskampf um den Rewe-Bürgerentscheid geht in die nächste Runde: „Wir werden heute über einen Kieler Rechtsanwalt Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtes in Schleswig einreichen“, mailte Benno Colmorgen am Vormittag an die örtlichen Medien. Den Beschluss, Beschwerde einzulegen, fasste die Initiative offenbar nach reiflicher Überlegung – denn am heutigen Freitag lief die Widerspruchsfrist gegen den Richterspruch ab. Zur Erinnerung: Drei Richter des Schleswiger Verwaltungsgerichts hatten vor 14 Tagen die Fragestellung des Bürgerbegehrens  für unzulässig erklärt, weil es bauplanungsrechtlich nicht zulässig sei, Höchstmaße für Baugrundstücke für gewerbliche Betriebe festzusetzen. Laut dem Bürgerbegehren sollten am Autobahnzubringer nur Gewerbebetriebe angesiedelt werden dürfen, die eine Fläche von maximal 10 Hektar beanspruchen.

Die große Frage lautet jetzt natürlich: Wie groß sind die Chancen, dass die nächste Instanz – das Oberverwaltungsgericht wird sich mit der Beschwerde auseinandersetzen – die Sache anders beurteilt und den Weg doch wieder frei macht für einen Bürgerentscheid über die Ansiedlung des Rewe-Logistikzentrums?

Dem gesunden Menschenverstand nach gar nicht mal so schlecht. Denn die Referenzkommune dafür, dass es eben doch möglich ist, Gewerbefläche ausschließlich für kleinere Unternehmen auszuweisen, befindet sich gleich nebenan – in Kaltenkirchen. Um die Ansiedlung explizit kleinerer Betriebe zu ermöglichen, fasste Kakis Stadtrat im Januar 2016 den Plan „gewerbliche Flächen mit Grundstückszuschnitten zwischen 2.000 bis 3.000 m², max. 5.000 m² zu entwickeln“. Und mittlerweile ist der Beschluss mit dem Titel „Bebauungsplan Nr. 80 westlich Grashofstraße“ auch umgesetzt worden – und auf einem rund 50.000 Quadratmeter großen Areal nördlich des Autobahnzubringers dürfen sich tatsächlich nur Betriebe niederlassen, die maximal 5.000 Quadratmeter Fläche benötigen. Und auch die Gebäudehöhe ist limitiert: Gebäude dürfen dort maximal 14 Meter hoch sein.

Wer sich diesen Bebauungsplan der Nachbarkommune einmal anschauen möchte: bitte hier klicken

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  1. Dezember 2017