Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Rechtsprofessorin spricht Klartext – Manke kann keinen Schadensersatz wegen Wertminderung der Pinnau-Wiesen verlangen!

Der Bürgermeister staunt: Prof. Dr. Leppin kam mit dicken Wälzern

Henstedt-Ulzburg muss im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids gegen die Vollbebauung der Pinnauwiesen nicht befürchten, eine Millionenentschädigung an den Bauunternehmer Volker Manke zahlen zu müssen.

Die Kieler Hochschulprofessorin Angelika Leppin bestätigte am Montag die Einschätzung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums. Die 7-Jahres-Frist sei im Mai 2014 überschritten worden, es gehe jetzt nur noch um einen möglichen Vertrauensschaden, so die Rechtsexpertin bei ihrem Auftritt im Rathaus. Landesjuristen hatten dies bereits im Herbst letzten Jahres der Verwaltung mitgeteilt, die HU-Nachrichten hatten darüber im November berichtet.

CDU und FDP hatten die Pinnauwiesen 2007 zu Bauland gemacht, die Flächen waren dadurch über Nacht Millionen wert geworden. Doch weil bis 2014 das Baurecht nicht ausgeübt wurde, kann der Bebauungsplan ohne Entschädigung aufgehoben werden. Leppin erinnerte an den § 42 des Baugesetzbuches. Der beschränkt die Frist, in der eine Entschädigung bei Aufhebung oder Änderung eines Bebauungsplans vom Grundstückseigentümer geltend gemacht werden kann, auf sieben Jahre. Nur bei einer Änderung des Bebauungsplans innerhalb der sieben Jahre habe der Grundstückseigentümer im Falle einer Wertminderung einen Ersatzanspruch, so Leppin.

Manke hat die Frist verpasst, kann sich jetzt maximal Planungskosten von der Gemeinde zurückholen. Dazu zählen mögliche Vermessungsleistungen oder Ingenieurleistungen, die im Vertrauen darauf, die Wiesen bebauen zu können, bereits eingekauft wurden. Solche Aufwendungen zu prüfen sei relativ einfach, so Leppin, der Grundstückseigentümer müsse sämtliche Kosten mit Rechnungen belegen.

Die Spitzenjuristin durfte am Montag öffentlich Stellung nehmen, trotzdem hieß es zunächst für alle Besucher der Sitzung: Hinaus aus dem Ratssaal. 45 Minuten diskutierte die Verwaltungsmannschaft mit der Ortspolitik hinter verschlossenen Türen darüber, ob die Professorin öffentlich auftreten dürfe. Ergebnis: Ja, sie dürfe eine grundsätzliche Stellungnahme abgeben, eine nachfolgende Strategiebesprechung für eine mögliche Rechtsauseinandersetzung werde unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Soviel verriet die Fachanwältin : Mit einer guten städtebaulichen Begründung für die Bebauungseinschränkung der Pinnau-Wiesen ließen sich mögliche Entschädigungs-Forderungen weiter minimieren.

Um welche Summen es bei einem möglichen Rechtsstreit mit Manke gehen könnte, ließ  Leppin offen, am Tag nach der Sitzung waren Beträge von maximal 50.000 Euro zu hören. Zum Vergleich: Die CDU warnt in der aktuellen Info-Broschüre zum Bürgerentscheid vor einer möglichen siebenstelligen Schadenersatzsumme. Das ist Humbug, die Passage gehört ins Altpapier.

Der mögliche Schadensersatz ist also vernachlässigbar, beim Wahlgang in fünf Wochen kann sich nun auf das Wesentliche konzentriert werden. Der Bürgermeister in einer Pressemitteilung am Montagnachmittag: “ Die Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg haben am 11. Oktober 2015 die Wahl. Beim Bürgerentscheid…. geht es um die Frage, wieviel Fläche der Pinnauwiesen bebaut werden darf. Der aktuelle Bebauungsplan sieht eine mögliche Bebauung von 26.000 qm vor; die Bürgerinitiative HU-Transparent möchte diese auf 9.600 qm begrenzen.“

Wer bei der Auszählung der Stimmen am Wahltag übrigens mitthelfen will: Das Ordnungsamt sucht noch Helfer, Interessenten können sich bei Norbert Scharf im Rathaus melden. Telefon: 04193/963-310 oder per E-Mail: norbert.scharf@henstedt-ulzburg.de. Die Aufwandsentschädigung beträgt 30 Euro.

Christian Meeder

9. September 2015