Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Rechtskampf um Manke-Baugebiet an der Pinnau: WHU, SPD und BFB vor Triumph!

Direkt an die Kreuzung Kadener Chaussee/Hamburger Straße soll das von CDU und FDP gewünschte  Wohngebiet angebunden werden.

Sensationelle Entwicklung beim umstrittenen Neubaugebiet an der Pinnau-Niederung. WHU, SPD und BFB haben es in der Hand, die von der Firma Manke angestrebte Bebauung der Grünflächen rechts und links der stillgelegten AKN-Trasse deutlich einzuschränken – wenn nicht sogar das Bauvorhaben ganz zum Platzen zu bringen.

Das ist die Botschaft, die Bauamtsleiter Jörn Mohr und Ortsplaner Volker Duda von einem Treffen mit Beamten der obersten Baubehörde Schleswig-Holsteins mitgebracht haben.

WHU, SPD und BFB können demnach im derzeit laufenden Bebauungsplan-Änderungsverfahren eine abgespeckte Bebauung durchsetzen, ohne das Manke einen Entschädigungsanspruch nach $ 42 Baugesetzbuch geltend machen kann. Das Bauunternehmen hat es nach Ansicht der Landesjuristen schlichtweg versäumt, formale Fristen einzuhalten.

Bauamtsleiter Jörn Mohr am Dienstag zu den HU-Nachrichten: „Wir haben einen rechtskräftigen Bebauungsplan vom 31. Mai 2007 und abgelaufen ist die Frist eben am 31. Mai 2014.“ In diesem Zeitraum hätte nach Angaben der obersten Baubehörde zumindest ein Bauvorantrag gestellt werden müssen, das sei aber nicht passiert, so Mohr.

WHU, SPD und BFB hatten vor wenigen Wochen die juristische Prüfung durchgesetzt – gegen den Willen von Christdemokraten und der von Bürgermeister Stefan Bauer geführten Verwaltung. FDP-Mann Stephan Holowaty hatte sich bei der Abstimmung enthalten. CDU und FDP hatten die Umwandlung der Grünflächen zu Wohnbauflächen im vergangenen Jahrzehnt gegen die Stimmen von SPD und WHU beschlossen, die BFB gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht.

§ 42 des Baugesetzbuches beschränkt die Frist, in der eine Entschädigung bei Aufhebung oder Änderung eines Bebauungsplans vom Grundstückseigentümer geltend gemacht werden kann, auf sieben Jahre. Die Verwaltung hatte die Auffassung vertreten, dass die Frist noch nicht abgelaufen sei, weil Manke innerhalb der Frist einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans eingereicht hatte. In Kiel gab es jetzt juristische Nachhilfe in Sachen Baurecht. Allerdings nur in mündlicher Form. Weil das Land später auch Verfahrensbeteiligter bei eventuellen Entschädigungsforderungen ist, gibt es von dort vorab kein schriftliches Rechtsgutachten.

Manke versucht derweil zu retten, was möglicherweise nicht mehr zu retten ist und hat Bauanträge für den Bau von Reihenhäusern eingereicht – auf Grundlage des über sieben Jahre alten Bebauungsplans. Mit Hinweis auf das laufende Änderungsverfahren seien die abgelehnt worden, sagte Mohr. Manke habe dagegen Widerspruch eingelegt.

Wenn es – je nach Standpunkt – gut oder schlecht läuft, könnte die Naturfläche an der Pinnau-Niederung mehr oder weniger  erhalten bleiben. Nach Angaben der Bauverwaltung hat Manke bisher nur für ein einziges Einfamilienhaus eine rechtskräftige Baugenehmigung in der Tasche – mit einer Erschließung über den Brombeerweg.

Die Verwaltung holt jetzt noch eine schriftliche Expertise von einem Fachanwalt über die Entschädigungsfrage ein. Mohr zufolge wird der Pinnau-Bebauungsplan in diesem Jahr nicht mehr Thema im Ratssaal sein.

Christian Meeder

26. November 2014