Diese bahnbrechende Erkenntnis riecht nach Steuererhöhungen im nächsten Jahr: Bärbel Brix, Hüterin der Gemeindekasse im Rathaus, hat am Montag im Finanzausschuss klargemacht, dass man nur das Geld ausgeben kann, welches man vorher auch eingenommen hat. Die Steuereinnahmen begrenzten die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, erklärte die Gemeindekämmerin den teilweise verdutzten Mitgliedern des Gremiums und empfahl dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern, wichtige von weniger wichtigen Ausgaben zu unterscheiden. 300.000 Euro stünden noch im diesjährigen Haushaltstopf für bauliche Unterhaltungen zur Verfügung, damit ließen sich nicht alle gewünschten Maßnahmen finanzieren. Brix in die Ausschussrunde: „Sie müssen eine Prioritätenliste erstellen.“ Wenn die Instandsetzung der Rathaustiefgarage Priorität habe, stehe diese eben ganz oben auf der Liste, so Brix weiter.
Dazu muss man wissen: Ende Juni hatte Bauamtsleiter Jörn Mohr massive, durch Tausalz hervorgerufene Schäden in der Parkgarage des Rathauses bekanntgegeben. Der Umwelt- und Planungsausschuss hatte daraufhin eine Reparatursumme von 270.000 Euro genehmigt. In derselben Sitzung des Gremiums war auf Antrag der Verwaltung beschlossen worden, 70.000 Euro für die Sanierung der Bürgerhaus-Gastronomie bereitzustellen, weitere 60.000 Euro sollten für eine neue Beleuchtung in der Sporthalle der Gemeinschaftschule Rhen ausgegeben werden. Und über 100.000 Euro für Umbauarbeiten in der Kita-Kranichstraße.
Alles Ausgabenpositionen, die mal eben durchgewunken wurden, für die aber insgesamt nicht genügend Bares in der Haushaltskasse vorhanden ist und die Brix kurzerhand auch nicht in den „Nachtragshaushaltsplan“ aufgenommen hat, der in der kommenden Woche im Gemeindeparlament verabschiedet werden soll. Die schriftliche Begründung dafür von Bürgermeister Bauers Finanzchefin: „Die vielen Einzelbeschlussfassungen in den Ausschüssen mit teilweise erheblichem Ausgabevolumen lassen nicht erkennen, wie die Finanzierung erfolgen soll und inwieweit bereits bereit gestellte Haushaltsmittel durch Zweckänderungen und Priorisierungen umgeschichtet werden können.“
Doch warum geht der Bürgermeister nicht einfach zur Sparkasse gegenüber und leiht sich die Moneten?
Darf er nicht mal eben so. Gesetzeslage ist, dass Ausgaben für bauliche Unterhaltungen nicht schuldenfinanziert sein dürfen. Im Klartext: Baut die Gemeinde ein Rathaus oder eine Schule, darf sie dafür Kredite aufnehmen. Werden die Gebäude dann aber später saniert und instandgesetzt, muss sie das über ihre laufenden Einnahmen finanzieren.
Christian Meeder
16. Juli 2016