Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Neues Gesetz: Henstedt-Ulzburg muss Kindergartengebühren senken – Freiwillige für Hortbetreuung gesucht

Stephan Holowaty

Überraschung aus Kiel. Von der Landesregierung gibt es für die Kommunen des Landes zukünftig doppelt so viel Kita-Geld wie bisher, gleichzeitig werden die Elternbeiträge gedeckelt. Das teilte heute der FDP-Landtagsabgeordnete Stephan Holowaty mit. Der Freidemokrat: „Landesweit werden Eltern damit künftig nicht mehr als 288 Euro monatlich für einen Ganztagsplatz in der U3-Betreuung bezahlen müssen. Für einen Ü3-Platz fallen künftig nicht mehr als 233 Euro im Monat an. Dies sind verlässliche Maximalbeträge, die nicht überschritten werden dürfen.“

Für die Großgemeinde bedeutet das: Die Kindergartengebühren müssen ab dem kommenden Jahr sinken. Derzeit zahlen Eltern für die Ganztagsbetreuung ihrer Sprösslinge im Kindergarten (Ü3) 261 Euro, für einen Ganztagskrippenplatz müssen 343 Euro berappt werden. Ab wann gilt die neue Regelung? Holowaty: „Die Reform geht jetzt in das Gesetzgebungsverfahren und tritt zum 1. August 2020 in Kraft.“

Kinderbetreuung wird zukünftig also günstiger für Henstedt-Ulzburger Eltern, denen aber noch viel wichtiger sein dürfte, dass ihre Kinder überhaupt einen Betreuungsplatz bekommen. Am Abend (14.März, 18.30 Uhr im Rathaus) tagt dazu der neue Kita-Ausschuss, vorab präsentierte heute der Bürgermeister eine erste Idee, um der Hort-Misere Herr zu werden. Danach ist die Verwaltung auf der Suche nach Personen, die sich ehrenamtlich in der Hortbetreuung engagieren möchten und ruft Interessierte dazu auf, sich am 28. März um 15 Uhr im Ratssaal zu einem Informationsnachmittag einzufinden. Mathias Schilling, pädagogischer Leiter des Kita-Eigenbetriebs sagt: „Wir möchten mit diesem Aufruf Menschen erreichen, die in der Zeit von 11 bis 15 Uhr bei der Betreuung von Grundschulkindern in den Horten mithelfen wollen. Zu den Aufgaben gehört beispielsweise die Unterstützung während der Essenszeit oder bei den Hausaufgaben.“ Pädagogische Vorkenntnisse sind laut Verwaltung für die zukünftigen ehrenamtlichen Hortbetreuer nicht erforderlich. Eine Aufwandsentschädigung ist nicht vorgesehen.

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14. März 2019