Einstimmig und ohne viel Tamtam beschlossen die Politiker aller Henstedt-Ulzburger Parteien die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 151 „Jahnstraße“. Grund dafür sind jüngste Unstimmigkeiten zwischen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg. Bei dem zu überplanenden Bereich handelt es sich um ein riesiges, mehrere Straßenzüge umfassendes Wohngebiet im Herzen Ulzburgs. Eingerahmt durch Beckersbergstraße, Jahnstraße, und Nordring, dürfte es auch für die Anwohner der Gartenstraße, Clara-Schumann-Straße, Am Hang, Reumannstraße und Bergstraße interessant werden, wo die Reise dann hingeht.
Bereits in der Vergangenheit tauchte die Idee auf, dieses Gebiet per Überplanung klar zu ordnen. In diesem Atemzug war allerdings zunächst locker davon die Rede, den bereits existierenden Bebauungsplan 86 bis an die Jahnstraße auszudehnen. Der B-Plan 86 erstreckt sich in nördliche Richtung von der Beckersbergstraße entlang der Hamburger Straße bis zum Ortsausgang. Dort dürfen Wohn- und Geschäftshäuser über mehrere Etagen errichtet werden.
Konkreten Handlungsbedarf sah die Verwaltung nun, da es jüngst zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten an der Beckersbergstraße kam. So lag im Henstedt-Ulzburger Rathaus eine Bauvoranfrage zur Erstellung eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Beckersbergstraße 26 vor. Nach Auffassaung der Verwaltung füge sich die Art der Bebauung nicht in die unmittelbare Umgebung ein, und erteilte keine Genehmigung. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg sah das geplante Vorhaben hingegen als genehmigungsfähig an.
Ob, und inwieweit dann zukünftig auch große Mehrfamilienhäuser nördlich der Beckersbergstraße charmante Einzelhäuser ersetzen könnten, bleibt abzuwarten. Zunächst sind 120.000 Euro sind für die Erstellung des Bebauungsplans veranschlagt. Die Ausarbeitung des Planentwurfs erfolgt durch ein Planungsbüro.
gw
23. März 2018