Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Linde abgeholzt… Ortspolitiker rufen nach der Justiz… Eigentümer: alles rechtlich in Ordnung

Linden-Kleinholz

Aus die Maus. Der Kampf um die Linde ist unumkehrbar entschieden. Der Baum an der Henstedter Kreuzung ist am Freitag gefällt worden. Die Linde hat, wie von den Volksvertretern mehrheitlich gewollt, nun Platz gemacht für ein Wohnhaus, welches dort gebaut werden soll. Der Baubeginn stehe kurz bevor, vor dem Winter solle der Keller fertig sein, sagte Grundstückseigentümer Benedikt Bauer am Freitagabend den HU-Nachrichten.

Die Fällaktion kam für viele überraschend, in den sozialen und den traditionellen Medien ist die Empörung groß, das Abendblatt fragte etwa bereits am Freitagabend online: „Umstrittene Linde gefällt – ohne Genehmigung?“ und zitierte Kurt Göttsch von den Neu-Grünen, der wegen der Abholzung Strafanzeige stellen wolle, sollte das niemand anderes machen. Neben den Grünen fordert auch die SPD rechtliche Konsequenzen, selbst die CDU schreibt, dass es nicht sein könne, dass die geltende Baumschutzsatzung ignoriert werde. „Sollte die Abholzung unrechtmäßig erfolgt sein, fordert die CDU die Verwaltung auf, entsprechende Sanktionen zu verhängen“, heißt es von den Christdemokraten bei Facebook.

Nachfrage deshalb bei Benedikt Bauer, der nach eigenen Angaben das Grundstück vor langer Zeit gekauft hat: Durfte die Linde jetzt gefällt werden? Seine Antwort lautet ‚Ja‘. Der Eigentümer: „Das war rechtskonform, im Textteil B des Bebauungsplans steht wortwörtlich drin, dass der Baum gefällt werden darf, wenn ein genehmigungsfähiger Bauantrag vorliegt.“ Bauer weiter. „Ich als Bauwilliger richte mich natürlich nach dem B-Plan. Die Bauanträge sind eingereicht, sie sind vollständig und nach Auskunft der Genehmigungsbehörde auch genehmigungsfähig.“

Der B-Plan war im Mai mit den Stimmen von CDU, BFB und FDP beschlossen wurden – mit dem Ziel Wohnraum und einen Kreisverkehr zu schaffen. Der Kreisverkehr wird noch auf sich warten lassen, der Wohnraum kommt sofort. Benedikt Bauer: „Es werden zehn seniorengerechte Mietwohnungen sein, es wird zwar kein sozialer Wohnungsbau sein, aber es werden kleinere bezahlbare Wohnungen für ältere Menschen geschaffen, die auf Rollstuhl, Fahrstuhl oder Rollator angewiesen sind.“

Der oben aufgeführte B-Plan-Passus mit dem „genehmigungsfähigen Bauantrag“, ist übrigens keine einzigartige Besonderheit, was Henstedt-Ulzburger Bebauungspläne betrifft. Er taucht auch in anderen in jüngerer, bzw. jüngster Zeit beschlossenen Bebauungsplänen auf. Zum Beispiel im neuen Innenverdichtungs-B-Plan für Alt-Ulzburg-Süd der im vergangenen Jahr einstimmig beschlossen wurde und das Wohngebiet zwischen den Straßen Adlerhorst und Falkenstraße umfasst. Auch im parteiübergreifend beschlossenem B-Plan ‚Rondeel‘ auf dem Rhen von 2016 steht der Satz drin. Auch dort ist die Baumschutzsatzung zugunsten von zusätzlichem Wohnraum für zahlreiche alte Bäume außer Kraft gesetzt worden.

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4. August 2019