Am 14. August nahm ich an der Einwohnerversammlung im Bürgerhaus teil.
Zum Bürgerentscheid „Stadt oder Gemeinde“ legten alle Fraktionen ihre Standpunkte dar: Einige sind gegen, andere für die Stadtwerdung. Der einheitliche Tenor aller Fraktionen lautet aber: Wenn der Bürger für eine Stadtwerdung stimmt, werden alle selbstverständlich daran arbeiten, dies bestmöglich umzusetzen. Das ist Demokratie, wie ich sie mir vorstelle!
Was ist aber im „Fall Thormählen“?
Bereits im Mai war ich als Zuschauerin der entscheidenden Gemeindevertretersitzung schockiert und fassungslos darüber, dass alle Gemeindevertreter, einzeln und namentlich befragt, das vernichtende Urteil „schuldig“ aussprachen. Zu diesem Zeitpunkt lag kein Urteil zu den Ermittlungen vor. Aber alle Gemeindevertreter sprachen ihr Misstrauen aus und beantragten das Abwahlverfahren, das sie mit diesem Misstrauen begründeten.
Formell mag das alles seine Richtigkeit haben. Aber was ist moralisch? Was bewegt Menschen dazu, einem anderen das Vertrauen dermaßen zu entziehen, obwohl keine Schuld bewiesen ist?
Am letzten Mittwoch erklärten alle Fraktionen erneut einvernehmlich, dass sie mit Herrn Thormählen nicht mehr zusammenarbeiten wollen, ja sogar im Falle einer Nicht-Abwahl!
Und an dieser Stelle frage ich: Wo bleibt hier die Demokratie? Warum wird sie hier mit Füßen getreten? Die Bürger, die in dem Fall der Nicht-Abwahl mehrheitlich entscheiden, dass sie Herrn Thormählen weiter vertrauen und ihn als Bürgermeister weiter im Amt haben möchten, werden einfach ignoriert? Genau die Bürger, die erst im Mai ihre Vertreter vertrauensvoll in die Gemeindeführung gewählt haben? Im Fall Thormählen ist es also egal, was der Bürger will und am 22. September entscheidet? Die Gemeindevertreter entscheiden dennoch GEGEN den Bürgerwillen und heben die Suspendierung auch im Fall der Nicht-Abwahl nicht auf!
In dem einen Fall (Stadtwerdung) so – in dem anderen (Thormählen) so?
Dieses Vorgehen finde ich persönlich absolut missachtend und respektlos gegenüber den Bürgern Henstedt-Ulzburgs. Auch hier darf nicht gegen den Bürgerwillen gehandelt werden!
Sollten die Bürger am 22. September FÜR Thormählen stimmen, verlange ich von dieser von mir gewählten Gemeindevertretung, dass sie diesen Willen ernst nimmt. Damit würde dann auch verantwortungsvoll mit den Geldern unserer Gemeinde umgegangen. Durch ein Fortbestehen der Suspendierung entstehen ja erst die Kosten, die viele als „untragbar“ bezeichnen. Herr Thormählen würde weiter bezahlt, ein neuer Bürgermeister wird auch seine Bezüge bekommen.
Dass sich Herr Thormählen selbst eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dieser Gemeindevertretung, die ihn im Mai öffentlich vorverurteilte, die sich zudem öffentlich bekennt, im September bewusst gegen den Bürgerwillen zu handeln, sollte dieser nicht in deren Sinne sein, nicht mehr vorstellen kann, kann ich bestens nachvollziehen.
Darum erwarte ich im Falle einer Nicht-Abwahl durch die Bürger Henstedt-Ulzburgs von der Gemeindevertretung:
- die sofortige und uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung des Bürgerwillens
- die sofortige Aufhebung der Suspendierung Herrn Thormählens
- eine öffentliche und eine persönliche Entschuldigung bei Herrn Thormählen und seiner Familie, bzw. Rücktritt der Gemeindevertreter, die dazu nicht imstande sind
- eine Entschuldigung bei den Bürgerinnen und Bürgern Henstedt-Ulzburgs für die am letzten Mittwoch ausgesprochene geplante Missachtung des Bürgerwillens im Falle einer Nicht-Abwahl
Erst dann kann ich mich als Bürgerin hier wieder respektiert und wohl fühlen. Und ich bin überzeugt, auch Herr Thormählen wird unter diesen Bedingungen gern wieder unser Bürgermeister sein wollen.
Ich entschuldige mich bei ihm für die Unmoral der von mir gewählten Gemeindevertretung.
Ramona Bücker
23.8.2013