Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Kita-Kostenvergleichsrechnung: Haus von Altbürgermeister Heinz Glück schlägt Container

Altbürgermeister Heinz Glück († 89)

Das alte Haus von Altbürgermeister Heinz Glück am Bürgerhaus könnte bald tatsächlich zu einem Kindergarten werden. Die HU-Nachrichten hatten über das Vorhaben Ende März berichtet.

Die Verwaltung braucht nach eigenen Angaben zum Start des neuen Kindergartenjahres im September noch Platz für eine Kita-Gruppe. Neben der Idee, das Altbürgermeister-Haus kindergartengerecht umzubauen, besteht die Möglichkeit einen Container an der Kita-Kranichstraße aufzustellen. Jetzt hat man im Rathaus für beide Alternativen eine Kostenvergleichsrechnung durchgeführt.

Die Kostenvergleichsrechnung der Verwaltung

Ergebnis: auf mittelfristige Sicht kommt der Umbau des Bürgermeisterhauses billiger. Ab einer Nutzungsdauer von vier Jahren schlägt das Glück-Haus die Container-Lösung. Die Verwaltung rechnet so: Für den Umbau des Bürgermeisterhauses zu einem Kindergarten fallen einmalige Kosten von 78.570 Euro an, beim Container kommen neben den Einrichtungskosten laufende Mietkosten von jährlich etwa 15.000 Euro hinzu. Während beim Bürgermeistergebäude nach vier Jahren weiterhin Kosten von 78.570 Euro zu Buche stehen, haben sich die Aufwendungen für den Container auf rund 79.000 Euro summiert.

Wenn die Ortspolitiker am 15 Juni tagen, werden die Kosten nicht die einzigen Entscheidungskriterien sein. Kita-Leitung, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte lehnen einen Container unisono wegen der räumlichen Bedingungen ab, im Ratssaal wurde aus der Runde der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker schon des öfteren dazu aufgerufen, Schluss zu machen mit der Unterbringung von Kleinkindern in Containern. Derzeit stehen diese Behelfsheime etwa an den Kita-Standorten Schulstraße und Theodor-Storm-Straße.

Und auch Henstedt-Ulzburgs Verwaltungsspitze hat eine klare Haltung. Im Rathauspapier heißt es: „Im Hinblick darauf, dass der Zeitraum der Inanspruchnahme nicht sicher auf zwei Jahre begrenzt werden kann, sondern vermutlich darüber hinausgeht, ist aus Sicht der Verwaltung der Gruppeneinrichtung im Gebäude der Vorzug zu geben.“

Christian Meeder

8. Juni 2015