Das war abzusehen. Gestern Abend hat die Superkoalition aus CDU, WHU und BFB beschlossen, formal Widerspruch gegen die Zulässigkeit des Kindergarten-Bürgerbegehrens einzulegen. Zuvor hatte die Segeberger Kreisaufsicht wiederholt die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Den Widerspruch muss nun noch das Kommunalparlament in der kommenden Woche absegnen. Anschließend geht das Schreiben dann per Post nach Bad Segeberg.
Ziel des Einspruchs ist, den von den Initiatorinnen, dem Bürgermeister und der SPD angestrebten Abstimmungstermin am 24. September, dem Tag der Bundestagswahl, zu verhindern. Und das dürfte geglückt sein. Zwar gilt als sicher, dass die Kommunalaufsicht den Widerspruch zurückweisen wird, schon Ende nächster Woche beginnt allerdings die parlamentarische Sommerpause. Das Gemeindeparlament kommt danach erst wieder am 19. September zusammen. Zu spät, um zu ermöglichen, dass die Bürger fünf Tage später über die Henstedt-Ulzburger Kindergartenstruktur abstimmen dürfen.
Klar ist, dass sich nun die Chancen, die Ausgliederung der gemeindlichen Kindergärten in eine AöR-Anstalt zu verhindern, deutlich verringert haben. Für die erfolgreiche Annahme eines Begehrens ist nämlich nicht nur die einfache Mehrheit der Abstimmenden, sondern zusätzlich auch die Zustimmung eines bestimmten Anteils aller Wahlberechtigten erforderlich. Beim Kindergarten-Bürgerentscheid beträgt das notwendige Quorum 3.606 Stimmen. Bei einem Urnengang am Tag der Bundestagswahl wäre eine mangelnde Wahlbeteiligung kein Thema gewesen.
Neben der SPD kritisierte am Dienstag auch eine prominente CDU-Politikerin das Nein der Superkoalition zum Bürgerentscheid. Elisabeth von Bressendorf sprach von „Bürgerfeindlichkeit“, forderte die eigenen CDU-Parteikollegen sowie WHU und BFB auf, die „Notbremse“ zu ziehen, und das Bürgervotum zu ermöglichen – vergeblich.
cm
12. Juli 2017