Mitteilung aus dem Rathaus
Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 26. Mai 2019 bestimmt. Wie alle Kommunen ist auch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg bei der Durchführung der Europawahl wieder auf Ihre Mithilfe als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen!
Am Tag der Europawahl werden die Wahlhelfer in einem der 17 Wahllokale in Henstedt-Ulzburg eingesetzt. Im Rathaus werden zusätzlich die eingegangenen Wahlbriefe ausgezählt, so dass auch hier Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt werden. Die Wahllokale sind am Sonntag, den 26. Mai 2019, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jedes Wahllokal ist mit einem Team von 8 Wahlhelfern (1 Wahlvorstand, 1 stellv. Wahlvorstand, 1 Schriftführer und 5 Beisitzer) besetzt. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg benötigt zur Durchführung der Wahl daher insgesamt 160 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Eine Hälfte des Wahlvorstandes besetzt das Lokal von morgens bis mittags, die andere Hälfte übernimmt bis zur Schließung des Wahllokals. Im Anschluss zählt der gesamte Wahlvorstand die Stimmzettel gemeinsam aus.
Die Aufgaben am Wahlsonntag sind im Wesentlichen:
• die Wahlberechtigung zu prüfen,
• die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen,
• die Stimmzettel auszugeben,
• die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen,
• den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen
• und schließlich ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.
Wenn Sie Interesse haben, am 26. Mai 2019 in einem Wahlvorstand mitzuwirken, dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bei Frau von Ahlen unter der Telefonnummer 04193/963-316 oder per E-Mail unter wahlamt@h-u.de.
Als Wahlhelfer dürfen alle Personen eingesetzt werden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, seit mindestens seit 3 Monaten vor der Wahl ihren Wohnsitz in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Gemeinde zahlt Wahlhelferinnen und Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, in Höhe von 40 Euro.
Unser politisches System lebt davon, dass sich Menschen engagieren. Nutzen Sie die Möglichkeit, Demokratie hautnah zu erleben und unterstützen Sie uns als Wahlhelfer bei der Durchführung der Europawahl 2019!
pm
7. März 2019