Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Knickpflegemaßnahme in der Diskussion

Die Baumfällaktion an der Bürgermeister – Steenbuck – Straße ist nach Auskunft der Gemeinde in erster Linie erfolgt, um einer möglichen Unfallgefahr vorzubeugen. Die Henstedt-Ulzburger Nachrichten wurden von Lesern auf den Fall aufmerksam gemacht, die dort unverhältnismäßige Baumfällungen vermuteten. Dort, wo einst eine stattliche Baumreihe den Straßenrand säumte, ragen nur noch vereinzelt Bäume empor.

Dabei handelte es sich allerdings weniger um eine Baumreihe, sondern um einen alten Knick, wie der zuständige Baubetriebshof auf Anfrage mitteilte. Die Kartierung von Bäumen und Knicks ist dabei offenbar nicht auf dem neuesten Stand oder lückenhaft: „Es ist nachvollziehbar, dass es bei den Bürgern Irritationen gab. Auch uns war zunächst nicht ganz klar, ob es sich um einen Knick oder eine Baumreihe handelt. Erst intensives Studium von Kartenmaterial unserer Archive zeigte, dass es sich um einen alten Knick handelt“, teilte Arnim Steffens vom Baubetriebshof mit.

Der ausgewachsene Buchenknick sei vor ungefähr 34-40 Jahren das letzte Mal „auf den Stock gesetzt“ worden. Bei Baumkontrollen seien Faulstellen und Morschungen bei zahlreichen Bäumen erkennbar gewesen. „Insbesondere die Tatsache, dass ein Großteil der in Rede stehenden Buchen einen erheblichen Schrägstand über die Straße und die Sportanlage hatten, verstärkte die anzunehmende Unfallgefahr“.

„Wären die Bäume gesund gewesen, hätten wir sie natürlich nicht entfernt, unabhängig davon ob es sich um einen Knick handelt oder nicht“ so Arnim Steffens.

Die Aktion wirft die Frage auf, wie sorgsam die Gemeinde mit Bäumen und Knicks  auf gemeindeeigenen Flächen umgeht. Nach Auskunft von Johannes Engelbrecht, Ortsbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege in Henstedt-Ulzburg, „müssen Knicks nach der Knickschutzverordnung alle zehn bis 15 Jahre auf den Stock gesetzt werden“.

Verantwortlich für eine ordnungsgemäße Knickpflege sei der jeweilige Eigentümer – ob Privat oder öffentliche Hand. „Etwaige Verstöße können zudem strafrechtlich verfolgt werden“, so Johannes Engelbrecht.

Der Fall macht auch deutlich, dass die Verwaltung schon jetzt Schwierigkeiten hat, eine ordnungsgemäße Kartierung der Bäume und Hecken auf öffentlichem Grund zu leisten und  dürfte deshalb auch bei der Diskussion über die Einrichtung einer strikten Baumschutzsatzung oder eines Baumkatasters eine Rolle spielen.  Nach Meinung von Bürgermeister Torsten Thormählen „ist es wesentlich aufwendiger, einen Kataster zu erstellen, als eine Baumschutzsatzung“. Auch Rolf Gramckow vom Umweltamt der Gemeinde, hatte kürzlich ähnlich argumentiert.

Die Verwaltungsprofis dürften sich bestätigt fühlen.

Christian Meeder