Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Gemeinde-Anwalt: Die Integrität eines Bürgermeisters muss über jeden Zweifel erhaben sein

Michael Meschede, Karin Honerlah, Klaus-Peter Eberhard, Uwe Schmidt, Horst Ostwald, Tile Abel sowie Ulrich Mann und Elisabeth von Bressensdorf: Henstedt-Ulzburg braucht einen Neuanfang

Die Spitzen aller politischen Fraktionen inklusive Bürgervorsteher und Bürgermeisterin haben am Dienstag bei einem gemeinsamen Rathaus-Auftritt die Bürger erneut dazu aufgerufen, Torsten Thormählen als Bürgermeister abzuwählen. Unterstützt wurden sie dabei von Dr. Ulrich Mann, dem Juristen, der die Gemeinde im Fall Thormählen vertritt.

Mann machte klar, dass für Thormählen kein Platz mehr im Rathaus sei: Die Integrität eines Verwaltungschefs müsse über jeden Zweifel erhaben sein, so der Kieler Rechtsanwalt. Von einem Bürgermeister müsse man erwarten, dass er die Regeln für Nebentätigkeiten kenne.

Mann warf auch einen Blick auf das Thormählen-Statement zur Abwahl-Entscheidung am 22. September, das jeder Bürger zusammen mit der Stellungnahme der Fraktionen zugeschickt bekommen hat: Hinter jedem Satz darin könne man ein Fragezeichen machen, vieles klinge smart, sei aber nicht richtig.

Mann betonte weiter, dass man im Fall Thormählen grundzätzlich zwei Dinge auseinanderhalten müsse: einerseits das Straf- sowie das noch folgende Disziplinarverfahren, bei dem die Gemeinde nur eine Zuschauerrolle einnehme, und andererseits das Abwahlverfahren, welches die einzige Möglichkeit darstelle, Thormählen aus dem Amt zu entfernen. Das gelte selbst bei einer rechtskräftigen Verurteilung.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen in gut drei Wochen, am Sonntag der Bundestagswahl, über die Zukunft des Bürgermeisters entscheiden. Alle Fraktionen bekräftigten am Dienstag noch einmal, dass Thormählen auch dann nicht ins Rathaus zurückkehren werde, wenn die Bürger mehrheitlich gegen die Abwahl stimmen. So geht es am 22. September insbesondere darum, ob sich die Großgemeinde im Mai nächsten Jahres einen Thormählen-Nachfolger wählen kann, oder nicht.

Denn solange Thormählen offiziell im Amt ist, kann kein neuer hauptamtlicher Verwaltungschef gewählt werden, die Gemeinde müsste weiter ehrenamtlich geführt werden. Bis zum Sommer 2018, wenn Thormählens reguläre Amtszeit ausläuft. Es sei denn, das Norderstedter Amtsgericht geht in der öffentlichen Hauptverhandlung etwas über den im Juli erteilten Strafbefehl hinaus, der eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zehn Monaten vorsieht. Wenn das Gericht eine Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten verhängt, wäre Thormählens Beamtenstatus automatisch beendet, der Bürgermeister seinen Job sofort los, sofern er auf weitere Rechtsmittel verzichtet.

Noch ist allerdings nicht einmal bekannt, wann die Gerichtsverhandlung überhaupt beginnen könnte. Eine Gerichtssprecherin konnte dazu heute jedenfalls am Telefon keine Angaben machen.

Christian Meeder

5. September 2013