Frohe Botschaft für gebeutelte Bahnfahrer: Vom Streik betroffene AKN-Kunden können 50 Prozent ihres Fahrpreises zurückfordern! „Unsere HVV-Pünktlichkeitsgarantie gilt auch bei Streik“, betont Gisela Becker, HVV-Pressesprecherin.
„Wenn jemand eine Verspätung von 20 Minuten geltend machen kann, hat er Anspruch auf eine Entschädigung“, sagt die Mitarbeiterin des Hamburger Verkehrsverbundes, zu dem auch die AKN gehört. Als Grundlage werde der reguläre Fahrplan herangezogen, der Streik-Notfahrplan spiele dabei keine Rolle.
Die Prozedur, um die Entschädigung zu erhalten, ist unkompliziert: Auf der HVV-Seite kann man online den Antrag auf Entschädigung stellen. Bei Anspruch bekommt man eine Bestätigungsmail zugeschickt. Die örtliche HVV-Servicestelle zahlt dann bei Vorlage der Bestätigungsmail den Entschädigungsbetrag bar aus. In Henstedt-Ulzburg fungiert das Reisebüro in der Beckersbergstraße als HVV-Servicestelle. Als besonderen Servive kann man die Bestätigungsmails drei Monate sammeln und dann auf einmal geltend machen.
Ein massenhaftes Wahrnehmen der Pünktlichkeitsgarantie könnte den ökonomischen Zwang erhöhen, sich endlich stärker um eine Einigung zu bemühen. Denn anders als bei den anderen sogenannten Privatbahnen fehlt dieser bei der AKN: „Wir haben durch den Streik keine finanziellen Einbußen, bei der NOB und dem Metronom ist das anders, die haben Verkehrsverträge und bekommen für jeden Zug, den sie fahren, Geld vom Land. Das heißt im Umkehrschluss: Für jeden Zug, der nicht gefahren wird, kriegen die kein Geld“, erklärt AKN-Sprecherin Monika Busch.
Das erklärt vielleicht, warum bei NOB und Metronom Schlichtungsgespräche stattfinden und der Zugverkehr dort währenddessen regulär läuft. Bei der AKN hingegen gibt es seit acht Tagen Dauerstreik. Viele Pendler benutzen deswegen offenbar auch wieder das eigene Auto für die Fahrt nach Hamburg; denn auf dem P+R-Platz Ulzburg Süd ist es derzeit erstaunlich leer. Die Ferienzeit ist sicherlich nicht der einzige Grund dafür.
Christian Meeder