Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Fast pikant: Neue Badeordnung für das Naturbad Beckersberg

Baderegeln im Freibad – Auszug aus der Badeordnung

Die moderne Zeit erfordert es. Was vor 30 Jahren noch selbstverständlich war, muss heute mitunter sehr detailliert beschrieben werden.

Claus Rommerskirchen, Anwohner des Sportplatzes in der Theodor-Storm-Straße auf dem Rhen, stellte es schon jüngst fest: Zäune allein halten nicht mehr vom Betreten von Grundstücken ab. Wie die Henstedt-Ulzburger Nachrichten kürzlich berichteten, hält er dort eine zusätzliche Beschilderung für erforderlich.

Ähnlich scheint es auch im Naturbad Beckersberg zuzugehen. Dies bringt zumindest eine neue, deutlich ausgedehntere Badesatzung zum Ausdruck, die pünktlich vor den Sommerferien von der Gemeindevertretung beschlossen wurde.

Rücksichtnahme und Respekt scheinen nicht mehr so sehr selbstverständlich zu sein, wie noch 1987, als die alte Badeordnung ins Leben gerufen wurde. So haben sich offensichtlich „Unarten“ bei einigen Besuchern über die Jahre eingeschlichen, die jetzt ausdrücklich untersagt sind.

Besonders genannt sind in dieser Hinsicht beispielsweise das „unverhältnismäßig laute Musik hören“, Ausspucken, Konsumieren berauschender Mittel oder Rasieren, Nägel schneiden und Haare färben.

Neu sind auch die „Wurstparagraphen“: Die Nutzung von Grills oder Feuerkörben ist ausdrücklich verboten, wie auch das Verrichten der Notdurft in anderen Bereichen, als den Sanitäranlagen.

Inflationär ist heute im Vergleich zu vergangenen Tagen der Umgang mit Fotos und Filmen durch übereifrige Handynutzer. Was besonders unter Badegästen ungern gesehen ist, die befürchten müssen, sich auf einschlägigen Internetseiten wiederfinden zu müssen. Deshalb findet auch dieser Punkt nun erstmals einschränkende Berücksichtigung. So muss man die unbekannte Schönheit erst fragen, bevor man das I-Phone auf sie richtet.

Noch deutlicher lässt sich jedoch der gesellschaftliche Wandel in folgendem Punkt anhand der neuen Badesatzung ablesen: „Sexuelle Belästigung wird in keiner Form geduldet, egal, ob durch anzügliche Gesten, Äußerungen, Berührungen, körperliche Annäherungen oder Handlungen.“

Gernot Willsch

3. August 2017