Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Elisabeth von Bressensdorf (CDU): Die WHU-Veröffentlichung ist nicht zulässig!

„Was in Kaltenkirchen und anderen Kommunen selbstverständlich ist, wird in Henstedt-Ulzburg von der Verwaltung abgelehnt: Der Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes soll nicht auf der Gemeindehomepage… erscheinen“, kritisiert die Wählergemeinschaft WHU in einer Pressemitteilung.

Die Verwaltung hatte den Bericht nach Erscheinen im Jahre 2010 zwar öffentlich im Rathaus ausgelegt, ihn aber auf Anfrage der Henstedt-Ulzburger Nachrichten im vergangenen Monat doch nicht ins Netz gestellt. Man habe für eine „Prüfung nach datenschutzrechtlichen Erfordernissen derzeit keine Personalkapazität“, so die Antwort aus dem Rathaus. Diese Kapazität hatten aber Mitglieder der WHU-Fraktion: Sie nahmen innerhalb von zwei Stunden alle Hinweise auf Personen oder Firmen aus dem Bericht und stellten ihn auf der Seite www.w-h-u.de ins Netz.

Mit der Veröffentlichung sollte laut Wählergemeinschaft die öffentlich ausgelegte und behandelte Stellungnahme der Verwaltung zum 200 Seiten langen Bericht des Gemeindeprüfungsamtes für die Bürgerinnen und Bürger verständlich werden. „Was nützen die von der Verwaltung auch im Internet nachzulesenden Antworten, wenn man die aufgeworfenen Fragen und Probleme nicht kennt“, meint Karin Honerlah, die verantwortlich für die Homepage der WHU zeichnet.

Elisabeth von Bressensdorf (CDU), stellvertretende Bürgermeisterin, bat die WHU Anfang dieser Woche „auf diesem (informellem) Wege, den Prüfungsbericht sowie alle Auszüge daraus unverzüglich von den Internet-Seiten zu entfernen.“ In einer Presseerklarung ließ die amtierende Verwaltungschefin dazu verlauten: „Kurz vor der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 21.08.2012 hat die Wählergemeinschaft Henstedt-Ulzburg (WHU) den Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Segeberg über das Ergebnis der Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2004 – 2008 (Prüfungsbericht) – ohne meine Zustimmung – auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Bereits anlässlich der o.g. Sitzung der Gemeindevertretung hatte ich auf meine rechtlichen Bedenken zu dieser Veröffentlichung sowie eine diesbezügliche Überprüfung durch die Kommunalaufsicht hingewiesen.

Die Prüfung durch die Kommunalaufsicht ist zwischenzeitlich abgeschlossen und bestätigt meine rechtlichen Bedenken. Die Kommunalaufsicht stellt hierzu nach Abstimmung mit dem Innenministerium fest, dass die Bekanntgabe und Auslegung des Prüfungsberichtes ausschließlich in die Zuständigkeit und Verantwortung der kommunalen Körperschaft fällt, die Adressat des Prüfungsberichtes ist. Diese hat auch zu prüfen, ob schutzwürdige Belange vorliegen und auf welche Weise sie zu schützen sind. Die Veröffentlichung auf der Internet-Seite einer Partei / Wählergemeinschaft bzw. Fraktion der Gemeindevertretung ist nicht zulässig.“

Dazu Karin Honerlah: Die WHU sei der Bitte der stellvertretenden Bürgermeisterin nicht nachgekommen, vielmehr habe sie „einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangt. Dieser liegt bislang nicht vor. Grund dafür ist die rechtliche dünne Begründung der Gemeinde und der Kommunalaufsicht: Weil die Pflicht zur öffentlichen Auslegung und Bekanntgabe bei der Gemeinde liege, habe auch nur sie das Recht der Veröffentlichung, nicht aber eine Fraktion oder Partei. Ob dies haltbar ist, lässt die WHU zurzeit vom Unabhängigen Datenschutzzentrum des Landes prüfen.“ Denn, so Karin Honerlah weiter: „Das neue Informationszugangsgesetz schafft schließlich den rechtlichen Rahmen nicht nur für den freien Zugang zu Informationen, sondern auch für deren Verbreitung. Außerdem befinden wir uns im 21. Jahrhundert, und Zeiten, in denen man sich unliebsame Veröffentlichungen – wie die Kritik an der Ausschreibungs- und Vergabepraxis der Gemeinde Henstedt-Ulzburg – ‚par Ordre de Mufti’ vom Leib halten konnte, sollten passé sein“.

Sobald der Prüfbericht im Bürgerinformationssystem der Gemeinde zu finden sei, werde die WHU die Unterlagen aus ihrer Homepage nehmen und nur  noch mit einem Link auf die Gemeindehomepage verweisen, so Karin Honerlah weiter. „Damit ist dann unser Ziel, mehr Transparenz zu schaffen, erreicht.“

Jörg Schlömann

8. September 2012