Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Richter stoppen Rewe-Bürgerentscheid

Rewe-Laster im Gewerbegebiet

Dicke Justiz-Überraschung. Drei Richter vom Verwaltungsgericht Schleswig haben heute das Rewe-Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. „Es ist baurechtlich nicht zulässig, Höchstmaße für Baugrundstücke für gewerbliche Betriebe festzusetzen“ heißt es in der Begründung der drei Juristen. Dazu muss man wissen: In der Fragestellung des geplanten Bürgerbegehrens heißt es, dass nur Gewerbebetriebe angesiedelt werden sollen, die eine Fläche von maximal 10 Hektar beanspruchen. Rewe beansprucht für sein Logistikzentrum im Gewerbegebiet über 20 Hektar. Gegen den Bürgerentscheid geklagt hatte Bürgermeister Bauer auf Antrag von CDU, SPD und FDP.

Die Bürgerinitiative Ortsentwicklung reagierte auf die Entscheidung enttäuscht. Benno Colmorgen: „Natürlich sind wir enttäuscht. Wir hatten gehofft, den Bürgerinnen und Bürgern auf diesem Wege die Möglichkeit einer richtungsweisenden Meinungsbildung im Ort zu ermöglichen. Ob es noch sinnvolle und erfolgversprechende Möglichkeiten gibt, diese Entscheidung anzufechten, wissen wir zur Zeit nicht. Festzuhalten ist aber, daß wir in der kurzen Zeit von 6 Wochen über 2100 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern sammeln konnten, die eine Mitbeteiligung an der Ortsentwicklung für sich wünschten. In vielen interessanten Gesprächen haben wir häufig den Wunsch gehört, nicht nur durch die anstehenden Wahlen über die Zukunft des Ortes mitentscheiden zu können. Wir hoffen, daß im Rahmen des jetzt anlaufenden IGEK viele Menschen bereit sein werden, an der Zukunftsplanung Henstedt-Ulzburgs mitzuwirken.  Denkbar wäre auch eine Bürgerbefragung zu diesem Thema, die allerdings von einer Mehrheit der Ortspolitiker gewünscht werden müßte.“

cm

17. November 2017