Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Doppelhaus wird widerrechtlich genutzt – Die Gemeinde gibt der Baugesellschaft nachträglich ihren Segen!

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung einen Beschluss gefasst, der Henstedt-Ulzburgs Kommunalpolitikern noch einige Kopfschmerzen bereiten könnte: Die Mitglieder des Gremiums billigten nachträglich die gewerbsmäßige Nutzung eines Doppelhauses, was eigentlich laut Bebauungsplan untersagt ist. Da gleiches Recht für alle gilt, könnten Wohngebiete künftig nachträglich „kommerzialisiert“ werden, wenn Hausbesitzer „auf dumme Ideen“ kommen sollten.

Was war geschehen? Die Baugesellschaft GfG Hansetor hatte am Lohekamp ein Doppelhaus errichtet, das am 12. Juli 2011 auch behördlich genehmigt wurde – zu Wohnzwecken. Das Gebäude in einem Wohngebiet wird von dem Unternehmen allerdings zur Hälfte als Musterhaus genutzt, zur anderen Hälfte als Büro. „Diese gewerbliche Nutzung widerspricht einer Festsetzung des Bebauungsplanes Nummer 107 ‚Westlich Große Lohe’“, stellte dazu die Gemeindeverwaltung in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung fest. Dennoch schlägt sie vor, eine Ausnahmegenehmigung für die Firma zu erteilen. Eine solche Regelung darf getroffen werden, wenn es sich beispielsweise um „nicht störende Gewerbebetriebe“ handelt.

Mehrere Ausschussmitglieder warnten vor der Schaffung eines Präzedenzfalles, weil das Beispiel Schule machen könnte. Gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmten die vier Vertreter von WHU und SPD. Für die Annahmen der Vorlage sprachen sich insgesamt sechs Kommunalpolitiker aus – unter anderem die von CDU und FDP. Die Wählergemeinschaft BFB bewies einmal mehr, dass sie weder Fisch noch Fleisch ist: Ihr Vorsitzender Jens Iversen enthielt sich der Stimme, während BFB-Ausschussmitglied Dirk Rohlfing für die Vorlage votierte.

Jörg Schlömann

3. Juni 2014