Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Die Gemeindeverwaltung sagt: Der Kirchweg kann noch „weitere Verkehre“ vertragen!

Der Kirchweg – einst eine ruhige Wohnstraße, heute eine Art Zubringer zu den Einzelhandelsgeschäften im Gewerbepark Nord. Durchschnittlich 4.000 Fahrzeuge befahren die mit roten Aufpflasterungen verkehrsberuhigte 30-km/h-Zone jeden Tag. Und wenn es ganz schlecht läuft, kommt irgendwann auch noch zusätzlich der Besucherverkehr des CCU hinzu. Nämlich dann, wenn der Landesbetrieb Verkehr zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die Hamburger-Straße eine direkte CCU-Anbindung nicht verkraften kann.

So steht es jedenfalls schwarz auf weiß in der Stellungnahme der Landesverkehrsbehörde zur verkehrlichen Anbindung des Einkaufszentrums über die Hamburger Straße: „Sollte die Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden können, so hat die verkehrliche Erschließung über das gemeindliche Straßennetz zu erfolgen.“ Wie berichtet hat darauf die WHU schon in der vergangenen Woche hingewiesen.

Bleibt die Frage: Wenn es denn tatsächlich zu diesem Szenario kommt, kann denn der Kirchweg überhaupt noch zusätzlichen Verkehr verkraften? Während viele Kirchweg-Anwohner im Rahmen der CCU-Öffentlichkeitsbeteiligung klargemacht haben, dass dies aus ihrer Sicht keinesfalls der Fall sei, scheint die Verwaltung da möglicherweise ganz anderer Meinung zu sein.

Jedenfalls äußerte sich diese jetzt einmal ganz allgemein über den Kirchweg. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Radeland, dessen Satzungsbeschluss am Dienstag auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung steht. Dabei geht es um die Bebauung einer südlich der AKN-Trasse Ulzburg-Elmshorn gelegenen Brachfläche. Durch die Änderung soll die Bebaubarkeit des Grundstücks am Kirchweg erweitert werden: Ziel sei es, „die Voraussetzungen zu schaffen, um zukünftig auch größervolumige Gebäude errichten zu können.“  Bisher sind Gebäudelängen von 16 Metern möglich, zukünftig können es bis zu 50 Meter sein.

In der Verwaltungsantwort auf die kritische Stellungnahme einer Bürgerin zur beabsichtigten Bebauungsplan-Änderung „Radeland“ heißt es nun ganz grundsätzlich: „Der Kirchweg ist eine Straße mit besonderer Erschließungsfunktion und damit für die Aufnahme weiterer Verkehre geeignet.“

Christian Meeder

19. November 2012