Sie haben in Rekordgeschwindigkeit das Rewe-Bebauungsplanverfahren über die Bühne bringen wollen, um ja vor der Kommunalwahl fertig zu werden – jetzt könnte den Ortsentscheidern um Bürgermeister Bauer diese Eile auf die Füße fallen. Weil bei der Bekanntmachung der Bebauungsplanunterlagen Vorschriften nicht eingehalten worden sind, muss das Auslegungsverfahren möglicherweise wiederholt werden.
Gestern Abend fasste das Ortsparlament den Satzungsbeschluss für den Rewe-Bebauungsplan, heute Vormittag dann schickte der Bürgermeister eine Pressemitteilung an die örtlichen Medien, der mit dem Satz beginnt: „REWE kommt nach Henstedt-Ulzburg“.
Im Laufe des Tages nun wird Benno Colmorgen von der Initiative Ortsentwicklung ins Rathaus spazieren und der Verwaltung eine Mängelrüge übergeben. Beanstandet wird, dass Ausgleichsflächen in Henstedt in der Bekanntmachung nicht genannt worden sind. Ein Fehler, mit dem die Verwaltung schon ihre Erfahrung gemacht hat. Weil sie umweltbezogene Informationen nicht ausreichend in ihrer Auslegungsbekanntmachung genannt hatte, musste seinerzeit der City-Center Bebauungsplan neu ausgelegt werden. Die Begründung damals aus dem Rathaus: „Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens wird das gesamte Verfahren eines Bebauungsplanes überprüft. In der Folge wird das Oberverwaltungsgericht feststellen, dass die notwendigen umweltbezogenen Unterlagen nicht in den Bekanntmachungen des Bebauungsplanes Nr. 63 „Ulzburg-Mitte“ 2. Änderung erwähnt worden sind, so dass dieser Verfahrensschritt wiederholt werden muss, um die Satzung rechtsfehlerfrei zu bewirken.“
Wie geht’s jetzt weiter?
Nachdem die Verwaltung die Rüge erhalten hat, muss sie sich dazu äußern. Lehnt sie eine Neuauslegung ab, dann geht es wohl vor Gericht. Ziel ist, dass erst nach der Kommunalwahl über die Rewe-Ansiedlung entschieden wird. Colmorgen: “Dann haben wir eine andere Zusammensetzung des Kommunalparlaments.“
Christian Meeder
21. März 2018