Henstedt-Ulzburger Nachrichten

CCU – Manke macht Druck, Beschluss der Gemeindevertreter soll aufgehoben werden!

Erst im November 2012 hatte die Gemeindevertretung beschlossen, das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan 63 (CCU) auszusetzen – auf Vorschlag der Verwaltung. Die hatte offenbar kalte Füße bekommen, weil die Projektentwickler Will und Skrabs noch immer keine Finanzierungsbestätigung für ihr Einkaufszentrum vorweisen konnten, das Geld für die benötigten Grundstücke der Gemeinde noch nicht überwiesen war und nicht ganz klar war, wer eigentlich aktuell Besitzer des Ulzburg-Zentrum-Geländes ist.

Viel hat sich an den Verhältnissen seitdem nicht verändert. Und doch schlägt die Gemeindeverwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss jetzt vor, die November-Entscheidung in seiner Sitzung am Montag, 21. Januar, zu „kippen“. Den Sinneswandel herbeigeführt hat möglicherweise ein Brief des Grundstücksunternehmens Manke. Darin heißt es: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir haben am 6. 11. 2012 einen Bauantrag eingereicht, um unsere Grundstücke Bahnhofstraße 3-7 zu bebauen. Wir beabsichtigen hier die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit erdgeschossigen Läden.

Leider mussten wir feststellen, dass das Verfahren der B-Planüberarbeitung, das notwendig ist für die Errichtung unseres Gebäudes, ins Stocken geraten ist. Die Gründe… Jedenfalls erhalten wir keine Baugenehmigung, weil der Stand nach § 33 BauGB zurzeit nicht gegeben und das Einvernehmen durch unsere Gemeinde nicht hergestellt ist.

Wir möchten Sie daher bitten, diese unglückliche Verquickung aufzulösen und für die zweite Änderung des Bebaungsplans Nr. 63 den Stand gemäß § 33 BauGB herbeizuführen, damit unser Antrag beim Kreis weiter bearbeitet werden kann. Wir bitten Sie, entsprechende Beschlüsse am 21. 01. 2013 im Planungsausschuss und am 19. 02. 2013 in der Gemeindevertretung herbeizuführen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen…“

Laut Verwaltung will Projektentwickler Peter Skrabs die erforderlichen Sicherheiten und Grundbesitz-Unterlagen bis zum 4. Februar vorlegen. Das aber ist lediglich eine Absichtserklärung und keine Garantie, dass es so kommt. Die Mitglieder des Umwelt- und Planungsausschusses müssen am Montag entscheiden, ob sie darauf bauen und den Beschluss der Gemeindevertreter „kippen“ wollen. In diesem Fall wird die Verwaltung das B-Planänderungsverfahren weiter bearbeiten, so dass die Gemeindevertretung es im März beschließen kann.

Davon werden dann auch die Projektentwickler Peter Skrabs und Karl Will ausgehen und ihr Vorhaben weiter vorantreiben. Ist die zweite Änderung des Bebauungsplans 63 erst einmal beschlossen, würden die beiden Hamburger sicherlich Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen, sollten sich bei der CCU-Realisierung weitere Schwierigkeiten ergeben und die Gemeinde zum Zurückrudern gezwungen sein – beispielsweise weil sich die Landesbehörde für Straßenbau bei der Zufahrt zum Einkaufszentrum quer stellt oder es keine befriedigende Lösung für zu erwartende Staus auf der Hamburger Straße gibt.

Jörg Schlömann

20. Januar 2013