Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Bürokraten-Irrsinn in Dammstücken: Phantom-Wald muss abgeholzt werden


Links die Bäume und Büsche, die die Gemeinde in den 90’er Jahren am Spielplatzrand gepflanzt hat und die nun Wald sein sollen und deswegen weichen müssen. Ganz hinten ist der Aldi-Markt Dammstücken zu erkennen. Der neue Kindergarten soll auf der Wiese rechts – nicht im Bild – entstehen. Die Bäume rechts im Bild, die ganz nah dran sein werden am Kindergarten – dürfen übrigens stehen bleiben – weil sie nicht zum Wald auf der linken Seite gehören…

Hoffentlich kennt die Landes-Forstbehörde nicht den Henstedt-Ulzburger Waldkindergarten, ansonsten ist dem Amt zuzutrauen, dass es den Rantzauer Forst kahl schlagen lässt. Genau das soll nämlich jetzt mit dem sagenumwobenen Wald in Dammstücken passieren. Der muss gerodet werden, sagt die Behörde.

Für alle diejenigen, die den Dammstücken-Wald nicht kennen – die HU-Nachrichten haben auch vergeblich nach ihm Ausschau gehalten. Doch der oben im Bild zu sehende Bewuchs soll tatsächlich Wald sein. So hat es ein Sachbearbeiter der Behörde festgelegt. Der Amtmann am HU-Nachrichten-Telefon: „Jede mit Bäumen und strauchartigen Gewächsen bestandene Grundfläche ist Wald im Sinne des Gesetzes. Die Rechtsprechung beginnt ungefähr ab 1.000 Qudratmeter. Und die ist hier überschritten.“

Die Klassifizierung des Grünstreifens als Wald hat weitreichende Folgen – nämlich dass die Bäume abgeholzt werden müssen. Im Behördenjargon heißt das ‚Waldumwandlung‘. Der Sachbearbeiter zu den HU-Nachrichten: „Die Gemeide Henstedt-Ulzburg hat geplant, in diesem Gebiet einen Kindergarten zu errrichten. Aufgrund der Enge wird die Kita in den Waldabstand hineingebaut, deswegen muss der Wald umgewandelt werden.“

Oben im Bild sieht man links die von der Behörde als Wald klassifizierte Fläche, rechts vom Weg soll der Kindergarten gebaut werden. Wäre der Grünstreifen das, was man sieht, nämlich ein schmaler Gehölzstreifen, wäre alles kein Problem: die Kita könnte gebaut werden und die Bäume könnten stehenbleiben. Jetzt wo der Grünstreifen Wald ist, ist alles anders: Es gebe nun mal für Wald die Spezialvorschrift des 30-Meter-Abstands, und die muss eingehalten werden, sagt der Amtmann. Und wird sie nicht eingehalten, darf ein Gebäude nicht gebaut werden – es sei denn man hat sehr gute Gründe dafür – dann müsse aber der Wald weichen.

Tatsächlich hat die Gemeinde einen Antrag auf Waldumwandlung gestellt. Im Klartext: Weil die Forstbehörde den Grünstreifen als Wald deklariert hat, musste die Gemeinde einen Antrag stellen, den „Wald“ roden zu dürfen, um den Kindergarten bauen zu können. Dem ist stattgegeben worden. Aufgrund des öffentlichen Interesses nach der Schaffung von Kindergartensplätzen habe er die Umwandlung des Waldes genehmigt, sagt der Amtmann.

Die HU-Nachrichten sagen: Wenn sich nicht doch noch in irgendeiner Amtsstube der gesunde Menschenverstand durchsetzt, dürfte es dem Phantomwald nun an den Kragen gehen.

Christian Meeder