Ein Kommentar von Jörg Schlömann
Ein Gutachten zur umstrittenen Bebauung der Pinnauwiesen hatte der Umwelt- und Planungsausschuss beschlossen und bei einer Kieler Rechtsprofessorin in Auftrag gegeben. Der Grund: Die Politiker wollten Klarheit darüber, welche Chancen die Gemeinde bei einem möglichen Rechtsstreit mit dem Wohnungsunternehmen Manke über einen Schadensersatz habe. Das Gutachten wurde der Gemeindeverwaltung nach Fertigstellung zugestellt und von dort umgehend an die Firma Manke übermittelt.
Bürgermeister Stefan Bauer hat nach Bekanntwerden dieses fragwürdigen Schrittes sofort die Verantwortung übernommen. Das ist aller Ehren wert. Aber ist sein Verhalten auch rechtens? Hat nicht der Verwaltungschef mit diesem eigenmächtigen und vorschnellen Schritt seine Kompetenzen überschritten? Auftraggeber des Gutachtens war schließlich die Politik, nicht die Verwaltung. Hätte Bauer nicht den Auftraggeber um Erlaubnis fragen müssen, ob er das Gutachten weitergeben dürfe? Jetzt kann sich Manke auf die Rechtsposition der Gemeinde in einem Prozess einstellen.
Der Bürgermeister soll das Wohl der Gemeinde im Auge haben. Ob die Weitergabe eines gemeindlichen Gutachtens an einen potenziellen Prozessgegner dazugehört, muss unbedingt geklärt werden. Die Auftraggeber sollten dafür sorgen – notfalls mit der Kommunalaufsicht! Anderenfalls behält die Angelegenheit einen delikaten Beigeschmack.
Die Henstedt-Ulzburger Kommunalpolitik wird hoffentlich immer noch im Rathaus gemacht und nicht in der Bahnhofstraße. Sonst könnte man ja die Ortsplanung privatisieren und gleich der Firma Manke übertragen. Einige Zyniker glauben (doch wohl zu unrecht), dass dies längst der Fall sei.
H-UN
20. September 2015