In weniger als zwei Monaten werden die Henstedt-Ulzburger an die Wahlurnen gerufen. Jeder in der Großgemeinde wohnende EU-Bürger ab 16 Jahren entscheidet dann über den Umfang der von Bauunternehmer Volker Manke gewollten Bebauung an der Pinnau-Niederung. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens möchten einen Großteil der Grünflächen erhalten, bei einem Erfolg des Volksentscheids dürfen maximal 9.600 Qudratmeter bebaut werden. Mindestens 3600 Bürger müssen dafür ihr Kreuz am 11. Oktober an der entsprechenden Stelle machen, passiert das nicht, können auf 26.600 Quadratmetern Wohnhäuser errichtet werden.
Rechtzeitig vor dem Wahltermin bekommt jeder Wahlberechtigte eine Entscheidungshilfe ins Haus geschickt. Darin enthalten sind unter anderem die Meinungen von den im Gemeindeparlament sitzenden Parteien und Wählervereinigungen zum umstrittenen Bauvorhaben.
Die Standpunkte der Politik mussten bis zum vergangenen Wochenende im Rathaus vorliegen, ein Dilemma insbesondere für die BFB. Denn für Henstedt-Ulzburgs zweite große Wählervereinigung liegen noch nicht alle Entscheidungsgrundlagen vor. Bereits vor einer Woche hatten die HU-Nachrichten über die BFB-Forderung berichtet, zunächst mehr Klarheit über mögliche Schadensersatzansprüche von Manke im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens zu schaffen.
Und so findet sich im offiziellen Info-Schreiben von der BFB noch keine abschließende Bewertung zum Bürgerbegehren. Gleichwohl machen die BFB-Zeilen deutlich, dass Jens Iversen, Doris Dosdahl, Carsten Schäfer und Co, keine Fans der Grünflächen-Bebauung an der Pinnau sind.
Die Info-Post aus dem Rathaus soll den Einwohnern im September zugestellt werden, die Haltung der BFB steht schon heute in den HU-Nachrichten. Nachfolgend das BFB-Statement, das den Wahlberechtigten zugeschickt wird.
Grundsätzlich hält die BFB eine Bebauung an dieser Stelle für verzichtbar. Der nun anstehende Bürgerentscheid sieht diese von uns bevorzugte Möglichkeit bedauerlicherweise nicht vor.
Nachdem die vor acht Jahren von der absoluten Mehrheit der CDU beschlossene Bebauung nicht realisiert wurde, eröffnet sich rechtlich die Möglichkeit die damalige Entscheidung rückgängig zu machen. Hierbei kann es, ebenso wie bei einem positivem Ergebnis des Bürgerentscheids, zu Schadensersatzzahlungen in nicht einschätzbarer Höhe an den Eigentümer der Grundstücke kommen – zu Lasten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Leider wurde von der Mehrheit der CDU und SPD verhindert, diesen Punkt abschließend juristisch klären zu lassen.
Wir als BFB konnten erst in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung erreichen, dass zu dem Punkt nun doch noch eine abschließende Rechtsberatung eingeholt wird, die am 7. September in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vorliegen und erläutert werden soll.
Die zur Abstimmung stehende Frage des Bürgerentscheids reduziert die Entscheidungen zum B-Plan 96 auf lediglich zwei Varianten, es gibt aber weitere und interessante Möglichkeiten. Die notwendigen Entscheidungsgrundlagen hierfür liegen zurzeit noch nicht vor. Dies betrifft insbesondere die oben angesprochene Schadensersatzfrage. Zur Offenheit und Transparenz gegenüber den Bürgern gehört nach Auffassung der BFB auch klar zu benennen, dass der Bürgerentscheid Risiken beinhaltet, die zurzeit nicht seriös bewertet werden können. Die BFB gibt daher ihre abschließende Bewertung nach der Rechtsberatung am 7. September im Rahmen einer Pressemeldung ab.
H-UN
21. August 2015