Henstedt-Ulzburger Nachrichten

BFB: Statt für Straßengutachten, geben wir lieber Geld für Kindergärten und Schulen aus

Große Bewegung bei der WHU, kleine Umbildung bei der BFB. Bei den ‚Bürgern für Bürger‘ hat Gemeindevertreter Dirk Wittich sein Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt. Für ihn rückt Bettina Klemm nach. Ihren Angaben zufolge habe Wittich schlicht keine Zeit mehr für den Job im Ratssaal gehabt. Klemm ist Sozialexpertin, sitzt im Kinder- und Jugendausschuss. Auf dem Foto neben Klemm zu sehen: Die beiden Chefs von Partei und Fraktion der Wählervereinigung, Jens Iversen und Tile Abel.

Die ‚Bürger für Bürger‘ haben ihr Nein zur einer Umgehungsstraße bekräftigt. Wie berichtet, hatte es die Wählervereinigung gemeinsam mit SPD und WHU abgelehnt, 135.000 Euro für eine Westumgehungs-Machbarkeitsstudie auszugeben. Die BFB in einer Mitteilung: „Die Gründe dafür sind immer noch dieselben wie bereits Anfang 2015. Das im Jahr 2014 im Auftrag der Gemeinde erstellte Verkehrsstrukturkonzept hat auf der Hamburger Straße nur wenig Durchgangsverkehr erkannt. Hauptsächlich handelt es sich bei den Fahrzeugen um innerörtlichen Quell- und Zielverkehr. Das bedeutet, dass sich der Bau einer Umgehungsstraße nicht stark verkehrsmindernd auswirkt.“

Weiter heißt es, dass der Bau einer Umgehungsstraße mit geschätzten Kosten von ca. 50 Millionen Euro zurzeit illusorisch sei. Bund und Land würden schwerlich parallel zur gerade ausgebauten BAB 7 eine Umgehungsstraße finanziell fördern. Und die Gemeinde allein werde die Kosten nicht aufbringen können, so die drittstärkste Ratsfraktion.

Die BFB verweist zudem auf die Umstellung der Ampeln auf der Hamburger Straße, wodurch sich der Verkehrsfluss verbessert habe. Denkbar sei auch, dass nach dem sechsspurigen Ausbau der A7 weniger Durchgangsverkehr durch die Gemeinde rolle.

Das Fazit der Wählervereinigung: „Das alles sind für die BFB Gründe genug, die 135.000 Euro lieber für Kindergärten und Schulen als für Gutachten auszugeben, die egal welches Ergebnis sie bringen, nicht umgesetzt werden können.“

H-UN

26. April 2016