Henstedt-Ulzburger Nachrichten

BFB informiert: Straßenausbaubeiträge weg, Wahlprogramm umgesetzt

Pressemitteilung der BFB-Wählervereinigung

Erst informieren – dann denken – und dann entschieden handeln! BFB setzt die in ihrem Wahlprogramm versprochene Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Henstedt-Ulzburg in der Gemeindevertretungssitzung vom 19. Februar 2019 um.

Nach dem die Kieler Landesregierung es den Kommunen im Herbst 2017 freigestellt hatte, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten, Rechtskraft erlangte diese Freistellung am 26. Januar 2018, beantragte die BFB-Fraktion am 17.11.2017 im Hauptausschuss unserer Gemeinde die Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung, um die Bevölkerung über die künftigen Möglichkeiten zu informieren. Diese Informationsveranstaltung hat dann am 8. Februar 2018 im Bürgerhaus stattgefunden.

Im weiteren Verlauf des Jahres 2018 beschäftigte sich die BFB-Fraktion intensiv mit den verschiedenen Möglichkeiten der Umsetzung. Die zwischenzeitlich von der FDP aufgeworfene Option der sofortigen, ersatzlosen Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung wurde dabei genauso verworfen, wie die von WHU und insbesondere von der SPD erhobene Forderung, zuvor eine dauerhafte Sicherstellung der Ersatzfinanzierung herzustellen.

Nach langem und gründlichem Nachdenken sind wir dann, gemeinsam mit CDU, FDP, den Neu-Grünen und dem größten Teil der WHU zu dem Entschluss gekommen, die Straßenausbaubeitragssatzung so zu modifizieren, dass

· Einerseits ab Januar 2018 für neue Projekte keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden und

· Andererseits für die noch nicht abgerechneten Straßenausbaubeiträge der Straßen „Im Forst“ und „Theodor-Storm-Straße“ den Anwohnern die Möglichkeit der 20jährigen Verrentung ihrer Beiträge zu ermöglichen.

Warum hat sich die BFB so entschieden?

Im Zuge dieses Entscheidungsprozesses haben wir mit einer Vielzahl von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und einer großen Zahl weiterer Henstedt-Ulzburger Bürgerinnen und Bürger gesprochen. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass eine gerechte Verteilung der Straßenausbaukosten einerseits auf die Allgemeinheit und andererseits auf einzelne Anwohnerinnen und Anwohner im Grunde nicht möglich ist. Jeder Einzelfall ist anders und kann somit in einer Straßenausbausatzung nicht abgebildet werden. Schlussendlich bleibt nur die Möglichkeit, die Straßenausbaukosten auf vollkommene Steuerfinanzierung umzustellen. Dies ist mit der jetzigen Satzung auch geschehen. Wir wollen an dieser Stelle niemandem Sand in die Augen streuen: Den Straßenausbau zahlen wir Einwohnerinnen und Einwohner immer noch – nun aber aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Nur eben etwas gerechter, aufgeteilt auf alle Einwohner. Und unsere Forderung, die Landesregierung sollte doch eine dauerhafte Straßenfinanzierung der Kommunen sicherstellen, bleibt selbstverständlich erhalten und wir werden weiter Einfluss auf unsere Landtagsabgeordneten nehmen, diese Forderung nun endlich umzusetzen.

Ein Kernargument der Gegner dieser steuerfinanzierten Lösung ist die Befürchtung, dass wir zukünftig im Haushalt Streichungen von freiwilligen Leistungen zu Gunsten des Straßenbaues vornehmen müssen. Hierzu hat die BFB eine klare Position: Dies wird mit uns nicht passieren – darauf können Sie sich verlassen.

pm

26. Februar 2019