Die 1998 von der damaligen Gemeindevertretung geplante Grün- und Erholungsfläche westlich des Ulzburger Bahnhofs muss nicht erst noch schrumpfen wie gestern berichtet – sie ist schon geschrumpft, die entsprechende Straße verlängert. Und das, obwohl der Bebauungsplan erst im April geändert wurde.
Möglich macht diese „Schrumpfung“ eine Art Beschleunigungsklausel im Baurecht. Danach können Gemeinde und Kreisverwaltung besonders eiligen Bauherren schon vor dem endgültigen Satzungsbeschluss eine Baugenehmigung erteilen – wenn mit sehr großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass ein zu ändernder Bebauungsplan vom Gemeinderat später beschlossen wird.
Diese Praxis kam auch beim City-Center zum Tragen. Mit der Errichtung des Einkaufszentrums wurde ebenfalls schon vor der endgültigen Änderung des Bebauungsplans begonnen.
Viel mehr Zeit müssen allerdings die mitbringen, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans haben. So stockt derzeit das angekündigte Vorgehen einer Hamburger Anwaltskanzlei gegen den im März von der Gemeindevertretung verabschiedeten CCU-Bebauungsplan. Denn erst nach der öffentlichen Bekanntmachung kann Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Und derzeit sieht es so aus, dass sich die Advokaten weiterhin in Geduld üben müssen. So erklärte Ortsplaner Volker Duda in der jüngsten Gemeindevertretersitzung, dass vor der Sommerpause keine Bekanntmachung mehr erfolge, man habe derzeit einfach zuviel auf der Agenda. Und zu dieser wenig präzisen Terminierung musste der Verwaltungsmann auch erst von Bürgervorsteher Carsten Schäfer genötigt werden. Zuvor hatte er nämlich auf die durchaus höflich gestellte Frage eines Bürgers, wann denn mit der Veröffentlichung des Planes zu rechnen sei, flapsig und in wenig bürgerfreundlichem Ton geantwortet: „Wohl noch in diesem Jahr.“
Christian Meeder
22. Mai 2013