Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Nach dem Strafbefehl: Von Bressensdorf glaubt weiter an Unschuld von Thormählen!

Elisabeth von Bressensdorf (CDU), stellvertretende Bürgermeisterin, glaubt nach wie vor, dass der suspendierte Verwaltungschef Torsten Thormählen unschuldig ist. Das versicherte die Volljuristin heute den Henstedt-Ulzburger Nachrichten auf Anfrage. Schließlich habe die Staatsanwaltschaft einen Teil der gegen Thormählen erhobenen Vorwürfe fallen lassen, weil sie sich nicht hätten erhärten lassen. Für sie gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung des beurlaubten Bürgermeisters.

Auch der vom Amtsgericht Norderstedt gegen Thormählen erlassene Strafbefehl – die Henstedt-Ulzburger Nachrichten berichteten bereits darüber – hat also zu keiner Meinungsänderung bei der CDU-Kommunalpolitikerin geführt. Sie erfuhr nach eigenen Angaben aus den Medien von dem Urteil gegen Thormählen.

In einer Presseerklärung hatte das Landgericht Kiel gestern am späten Nachmittag mitgeteilt:„Das Amtsgericht Norderstedt hat am vergangenen Freitag, 28. Juni, gegen den Beschuldigten Thormählen Strafbefehl wegen Betruges in zwei Fällen und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 47 Fällen erlassen. Zugrunde liegt folgender Vorwurf der Staatsanwaltschaft:

Der Beschuldigte habe in den Jahren 2007 bis Mitte 2011 seine Nebentätigkeit als Vorstand der Kommunalbetriebe Ellerau seinen Dienstherren nicht vollumfänglich angezeigt, um dadurch der Abführungspflicht für die erhaltenen Gelder zu entgehen. Dadurch soll der Beschuldigte bei der Stadt Norderstedt einen Schaden in Höhe von 56.000 Euro und bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in Höhe von 13.800 Euro verursacht haben.“ Das Landgericht weiter: „Zudem wird ihm zur Last gelegt, Beschäftigte der Kommunalbetriebe Ellerau nicht bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger angezeigt und dadurch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile vorenthalten zu haben.

Der Strafbefehl sieht eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten vor, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist. Für den Fall, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird, hat das Gericht daneben beschlossen, dass der Beschuldigte einen Betrag von 10.000 Euro an die Landeskasse als Bewährungsauflage zu zahlen hätte.“

Dazu allerdings wird es wohl nicht kommen. Thormählens Verteidiger, der Kieler Strafrechtler Professor Dr. Michael Gubitz, hat bereits angekündigt, gegen den Strafbefehl Einspruch erheben zu wollen. Damit käme es zu einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gegen Torsten Thormählen vor dem Norderstedter Amtsgericht.

Zum Verständnis des Verfahrens: Durch schriftlichen Strafbefehl kann in bestimmten Verfahren vor dem Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Erachtet der Richter den Angeschuldigten der Tat nicht für hinreichend verdächtig, so lehnt er den Erlass eines Strafbefehls ab. Wenn dem Erlass des Strafbefehls keine Bedenken entgegenstehen, hat der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu entsprechen.

Der Beschuldigte kann gegen einen Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch einlegen. Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wird, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Über einen zulässigen Einspruch entscheidet das Gericht nach mündlicher Hauptverhandlung durch Urteil. Dabei ist das Gericht an den im Strafbefehl enthaltenen Ausspruch nicht gebunden, soweit Einspruch eingelegt ist.

Auf das Abwahlverfahren gegen den beurlaubten Bürgermeister hat der Strafbefehl des Amtsgerichts Norderstedt nach Aussage von Elisabeth von Bressensdorf keinen Einfluss. Es werde, wie beschlossen, am Sonntag, 22. September, zusammen mit der Bundestagswahl stattfinden. Aber auch wenn Thormählen von den Bürgerinnen und Bürgern abgewählt wird, bleibt er der Gemeindekasse erhalten: Die muss ihm nämlich bis zum Ablauf seiner Amtszeit im Jahre 2018 das Gehalt weiter zahlen. Mehr noch: Falls zwischenzeitlich ein neuer Bürgermeister gewählt wird, muss die Gemeinde die Gehälter für zwei Verwaltungschefs zahlen.

Jörg Schlömann

4. Juli 2013