Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Torsten Thormählen: Ich will alles tun, um Henstedt-Ulzburgs Bürgermeister zu bleiben

Dicke schwarze Wolken hingen über dem Rathaus, als die Gemeindevertretung zu einer außergewöhnlichen und zugleich letzten Sitzung dieser Wahlperiode zusammentrat. Wichtigster Punkt der Tagesordnung: der FDP-Antrag auf Abwahl des beurlaubten Bürgermeisters Torsten Thormählen. Und für den kam es wirklich dicke: Die Kommunalpolitiker sprachen sich einstimmig nicht nur dafür aus, die Bürgerinnen und Bürger über die Zukunft des parteilosen Verwaltungschefs entscheiden zu lassen – sie riefen die Einwohner sogar nachdrücklich dazu auf, den 49-Jährigen in den einstweiligen Ruhestand zu schicken.

Und das, obwohl die Gemeindevertretung in ihrer gemeinsamen Erklärung zum FDP-Abwahlantrag über Thormählens derzeitigen Status im Rathaus einmütig urteilt: „Die Folgen seines Fehlens sind im kommunalpolitischen Interesse der Gemeinde nicht länger hinnehmbar.“ Hintergrund: Der Hauptausschuss hatte den Bürgermeister im vergangenen Jahr in Zwangsurlaub geschickt, weil die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte. Sie hat inzwischen beim Amtsgericht Norderstedt einen Strafbefehl gegen Thormählen beantragt – wegen des Verdachts auf Betrug sowie auf Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt.

Und dazu stellt die Gemeindevertretung fest: „Es ist nicht absehbar, wann dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sein wird.“ Daraus folgern die Kommunalpolitiker: „Die Gemeindevertretung ist verantwortlich dafür, dass die zentrale Leistungsfunktion des hauptamtlichen Bürgermeisters tatkräftig und wirkungsvoll wahrgenommen wird. Das einzige Mittel, das der Gemeindevertretung zur Erreichung dieses Zieles zur Verfügung steht, ist das Abwahlverfahren nach den Regeln der Gemeindeordnung.“

Sie macht einen solchen Schritt möglich, „wenn die Vertrauensbasis zwischen Bürgermeister und Gemeindevertretung so nachhaltig gestört oder geschädigt ist, dass mit einer Wiederherstellung nicht gerechnet werden kann. Dies ist nach der Überzeugung der Gemeindevertretung der Fall“, stellen die Kommunalpolitiker in ihrer Erklärung fest. Sie war am Dienstag im Hauptausschuss zusammen mit dem Anwalt der Gemeinde vorbereitet worden.

Ganz anderer Ansicht ist da der vom Dienst suspendierte Bürgermeister. Thormählen ließ die Gemeindevertreter in einer Persönlichen Erklärung wissen, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten ergeben, „dass der fast 15 Monate gegen mich bestehende Verdacht der Korruption und der Untreue in einem besonders schweren Fall von Anfang an zu Unrecht bestanden hat, Ich habe mich nie bestechen lassen und auch nie irgendwelche Gelder veruntreut. Das Verfahren wurde demzufolge eingestellt.“

Der beurlaubte Thormählen, der weiterhin seine vollen Bezüge erhält, teilt weiter mit: „Die Staatsanwaltschaft nimmt als Ergebnis der Ermittlungen nunmehr aber einen Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Anzeige- und Ablieferungspflichten aus der Nebentätigkeitsverornung an. Außerdem hätte ich als Vorstand der Kommunalbetriebe Ellerau sozialversicherungsrechtliche Vorgaben nicht eingehalten…Mein Verteidiger hat in seinen Stellungnahmen nachgewiesen, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist.“

Kein Verständnis hat der im Zwangsurlaub weilende Bürgermeister laut seiner Erklärung dafür, „wenn von Seiten kommunalpolitisch Verantwortlicher mit Unwahrheiten und Vorverurteilungen Stimmung gegen mich gemacht wird. Das ist ungerecht und ehrverletzend und belastet nicht nur mich, sondern insbesondere auch meine Familie in hohem Maße“

Aber auch über die Zukunft macht sich Thormählen, der in der Bevölkerung sehr beliebt ist oder war, Gedanken: „Es stellt sich in dem Zusammenhang natürlich auch die Frage, wie eine weitere Zusammenarbeit zwischen mir und den gemeindlichen Gremien aussehen soll, wenn sich in den nächsten Wochen auch in dem letzten Punkt meine Unschuld herausstellen und in der Folge die Abwahl misslingen sollte. Ich werde mich jedenfalls weiterhin so verhalten, dass eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung und den weiteren Gremien der Gemeinde Henstedt-Ulzburg auch in Zukunft möglich ist.“

Henstedt-Ulzburgs Kommunalpolitiker sehen das anders und fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, „im Interesse der Gemeinde Henstedt-Ulzburg durch Abwahl des Bürgermeisters den Weg freizumachen für eine Wiederbesetzung der Stelle. Die Gemeinde ist auf einen Neubeginn im Amt des Bürgermeisters durch eine neue Persönlichkeit dringend angewiesen.“

Die Einwohner können dem Appell der Gemeindepolitiker am 22. September, dem Sonntag der Bundestagswahl, nachkommen. Bei einer Bürgerversammlung am 14. August soll das Thema im Bürgerhaus erörtert werden.

Jörg Schlömann

16. Mai 2013