Eine Funkstreife der Polizei Henstedt-Ulzburg entdeckte am Donnerstag gegen 11.15 Uhr in einem Neubaugebiet im Ortsteil Rhen zwei illegale Baustellen. An einem Objekt pflasterten drei Männer, 30 bis 40 Jahre alt, die Auffahrt eines Einfamilienhauses. An einem anderen verlegten zwei Männer, etwa 30 Jahre alt, Platten ebenfalls für eine Auffahrt an einem Einzelhaus. Beide Baustellen wurden zeitgleich kontrolliert. Die fünf Männer behaupteten, gemeinsam in der Nähe einen anderen Auftrag beendet und den benachbarten Hauseigentümern daraufhin spontan ihre Dienste angeboten zu haben, weil sie noch Zeit hätten.
Die Polizei stellte aber einerseits fest, dass der angebliche vorherige Auftrag nicht konkretisiert werden konnte, und andererseits, dass die fünf Männer weder in der Handwerksrolle eingetragen waren, noch eine Erlaubnis vorlegen konnten, um im Reisegewerbe zu arbeiten. Sie konnten lediglich zwei britische und jeweils einen rumänischen, polnischen und einen lettischen Ausweis vorzeigen.
Die Männer wurden zur Identitätsfeststellung in Polizeigewahrsam genommen. Die Verhandlung konnte, zumindest mit drei Arbeitern, in deutscher Sprache geführt werden. Daraufhin wurde nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wegen der offensichtlichen Verstöße gegen die Gewerbeordnung und das geltende Steuerrecht von jedem Betroffenen jeweils eine Sicherheitsleistung abgenommen.
Die Verstöße werden nunmehr dem Kreis Ostholstein gemeldet, welche derlei Verstöße durch reisende Ausländer für das Land Schleswig-Holstein zentral ermittelt und verfolgt. Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob die Taten in betrügerischer Absicht vorgenommen wurden, so dass ein Strafverfahren eingeleitet werden müsste. Herumreisende britische oder amerikanische Arbeiter bieten im Land regelmäßig ihre illegale Arbeit an. Es handelt sich oftmals weniger um Angehörige regulärer Straßenbauunternehmen, als vielmehr um Angehörige von Nomaden, die als „Traveller“ bezeichnet werden.
In vielen Fällen handelt es sich um Betrug, da die Bauarbeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Vielzahl von kleineren und größeren Täuschungshandlungen stehen. So konnte die Polizei in einem früheren Einzelfall, ebenfalls im Rhen, beweisen, dass Dachwerker satte drei Stunden untätig auf dem sogenannten Sanierungsobjekt saßen, um sich dafür bezahlen zu lassen. Im aktuellen Fall stellte sich heraus, dass die Platten für ein Entgelt von 1.000 Euro und die Pflastersteine für 13.000 Euro absolut unsachgemäß so verlegt worden waren, dass nunmehr ein seriöses Unternehmen beauftragt werden muss, um den entstandenen Schaden zu beheben.
Die Polizei bittet um sofortige Meldung über den Polizeiruf 110, wenn „Traveller“ oder vergleichbare Anbieter spontane Handwerksleistungen an der Haustür anbieten, so dass eine entsprechende Überprüfung stattfinden kann. Im Rahmen der jüngsten Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen einen 30-jährigen Arbeiter ein Haftbefehl eines Amtsgerichtes aus der Bundeshauptstadt Berlin wegen Betruges vorlag. Da der Verurteilte die fällige Geldstrafe vor Ort nicht bezahlen konnte, wurde er von der Polizei Henstedt-Ulzburg festgenommen und der Justizvollzugsanstalt Kiel übergeben, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe antritt. Zuletzt stellte sich heraus, dass insbesondere die britischen Arbeiter in Henstedt-Ulzburg und Wakendorf II wegen schwerwiegender Verkehrsverstöße und anderen Delikten aufgefallen waren. So hatten diese sich schon vor zwei Wochen untereinander in einer örtlichen Diskothek geprügelt, so dass wegen Körperverletzung ermittelt wird.
Jörg Schlömann