Thormählen ruft zu eigener Abwahl auf!

Henstedt-Ulzburgs beurlaubter Bürgermeister Torsten Thormählen hat am Abend im Bürgerhaus zu seiner eigenen Abwahl am 22. September aufgerufen. Thormählen in seiner Ansprache an die Bürger der Großgemeinde: „Wer mich kennt weiß, dass ich den Job von ganzem Herzen ausgeübt habe. Grundsätzlich würde ich auch gern ihr Bürgermeister bleiben. Sie haben aber keine andere Wahl, als dass sie mich abwählen.“
Der Grund für den Appell des Bürgermeisters: Demnächst bei den Henstedt-Ulzburger Nachrichten.

cm

14.8.2013

9 thoughts on "Thormählen ruft zu eigener Abwahl auf!"

  1. selbst wenn das Abwahlverfahren am 22.9. keinen Erfolg für die Politiker im Rathaus hat, behalten sie die Suspentierung des Bürgermeisters aufrecht auch gegen den Willen (vielleicht) der Bürger

  2. Herr Grube und Herr Kirmse. Sie scheinen beide bei der Einwohnerversammlung nicht dabeigewesen zu sein. Es wurde mehrmals dargelegt, dass Herr Thormählen beamtenrechtlich gar nicht zurücktreten oder von sich aus kündigen kann.

    1. Ich wollte gerne, war aber tatsächlich nicht dabei, ich war gestern Abend als Vater in der Pflicht. Allerdings dürfte er nach meinen Informationen (und das hat Herr Grube ja auch geschrieben!) seine Entlassung beantragen.

      1. Er muss aber auch dann bis zum Ende seiner gewählten Amtszeit bezahlt werden, wenn auch nach dem 3. Monat etwas weniger. Lt. Auskunft bei der Versammlung 355.000 €

        1. Wenn er seine Entlassung beantragt hätte, dann hätte er kein Geld bekommen! Deswegen meinte Herr Grube wohl, daß Herr Thormählen -selbstverständlich- nicht um seine Entlassung bittet. 😉

  3. Herr Thormählen hätte selbstverständlich die Möglichkeit sein Amt niederzulegen, bzw. um seine Entlassung zu bitten. Was er aber -ebenfalls selbstverständlich- nicht tut. Auf der Versammlung sagte ein Gast, Herr Thormählen koste der Gemeinde bisher 140.000€. Und das gedenkt er offensichtlich bisher auch nicht zu ändern. Welchen Druck nimmt er hier wem?

    PS: Die Schuldfrage ist in diesem Zusammenhang irrelevant, da er und die Gemeinde gegenseitig zusichern, nicht mehr miteinander arbeiten zu können. Nur die Konsequenz will er nicht ziehen, während die Gemeinde den formalen Weg über die Abwahl beschreiten muss.

    1. Dies kann ich nur unterstützen, allerdings würde bei einem Rücktritt die weiteren Bezüge verlieren. Immerhin war Herrr Thormählen das erste Mal seit seiner Beurlaubung für die Wähler präsent, wenn diese sicherlich auch etwas anderes von ihm erwartet hätten.

    2. Hallo Herr Grube,
      das mit dem möglichen Rücktritt hatte ich in der Tat kurzfristig übersehen, vielen Dank für die Korrektur! Das wäre natürlich sehr ehrenwert, könnte aber einerseits als Schuldeingeständnis angesehen werden und andrerseits wäre wohl niemand in der Position so ehrenwert (die meisten in seiner Situation würden wohl eher „dumm“ sagen), einfach zurückzutreten und auf das Geld zu verzichten (abgesehen von denen, die sich eben nicht in seiner Situation befinden, jetzt aber großspurig das Gegenteil behaupten werden 😉 ).
      Mit „Druck nehmen“ meinte ich, daß die Bürger, die an seine Unschuld glauben, gezwungen sind, sich zu entscheiden, ob sie ihn einfach abwählen, weil er beurlaubt bleibt und somit sein Amt gar nicht ausüben kann, oder ob sie ihn nicht abwählen, um ihm zu zeigen, daß sie an seine Unschuld glauben.
      Ihrem P.S. stimme ich zu, allerdings kann ich auch verstehen, wenn er selbst das anders sieht, ist eben immer eine Frage der Perspektive.

  4. Ohne seine Gründe zu kennen: solange er beurlaubt ist, KANN er ja gar nichts für die Gemeinde tun. Wenn er also seine Abwahl empfiehlt, ist das doch das einzige, was er in dieser Situation für die Gemeinde tun kann und er nimmt damit den Druck von den Bürgern, das ist doch immerhin sehr höflich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert