Schwerer Vorfall vorm Joy – Polizei fahndet nach Schlägern!

Schwerer Fall von Körperverletzung vor der Diskothek Joy am frühen Sonntagmorgen. Eine Gruppe von vier bis sechs Personen habe gegen 4 Uhr gemeinschaftlich auf einen Gast eingeschlagen und eingetreten, teilte die Polizeidirektion Bad Segeberg heute mit. Das 28-jährige Opfer sei mit Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Eine sofort eingeleitete Fahndung im Nahbereich der Disko nach den Schlägern sei erfolglos verlaufen.

Für einige liegen Personenbeschreibungen vor: Ein Mann mit Glatze oder extrem kurzen Haaren und einem Bart mit Muster soll eine blaue Daunenweste getragen haben. Er ist 1,70 bis 1,75 Meter groß. Ein zweiter Täter mit dunklen Haaren (oben länger als an der Seite) soll sehr groß (an die 1,90 Meter) und dünn sein. Ein weiterer soll kleiner (1,70 Meter – bis 1,75) sein. Einer von ihnen, oder ein weiterer, trug ein weißes Hemd mit Emblem. Hinweise an die Polizeistation Henstedt-Ulzburg unter Tel. 04193-99130.

H-UN

8. September 2014

17 thoughts on "Schwerer Vorfall vorm Joy – Polizei fahndet nach Schlägern!"

  1. Direkt vor dem Joy?
    Und wo war die Security?
    War wahrscheinlich auf der anderen Straßenseite, wo sie nicht zuständig sind.
    Ich wohne nur ein paar Häuser weiter vom Joy und kann bestätigen, das gerade in den Morgenstunden fast immer Gegröhle mit lautstarken Anfeindungen statt finden.
    Und die Security sieht und hört nichts!
    Das jemand brutal zusammengeschlagen wird kommt ja NUR ca. 4x im Jahr vor!

    1. Die Security kann ja keine Polizeigewalt ausüben. Da müsste also schon eine Situation eintreten, die konkrete Notwehr rechtfertigt. Zudem die Securityleute ja auch ein Risiko für sich selbst eingehen und dies über einen Anruf bei 110 hinaus nicht zwingend müssten.

      Wenn zu Joy-Öffnungszeiten weder Polizei vor Ort präsent ist noch zumindest eine Kamerüberwachung dabei hilft, solche Täter möglichst abzuschrecken oder zumindestens hinterher ermitteln zu können, spricht sich bei irgendwelchen Loosern, die nur eine Bühne zum Abreagieren suchen, eben rum, wo die Bedingungen günstig sind.
      Es lebe die Freiheit (soweit man sich denn frei fühlt, obwohl man damit rechnen muss, ein Zufallsopfer für Schläger zu werden, oder eben die Gegend dort meiden muss)…

      1. „….Die Security kann ja keine Polizeigewalt ausüben……“
        .
        „Polizeigewalt“ in vollem Umfang natürlich nicht, „verhaften“ aber schon, wie jedermann anderes auch: http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html
        Dazu ist es auch irrelevant, ob die „Tat“ auf dem „Hoheitsgebiet“ der Disco oder gegenüber am Straßenrand geschieht….
        .
        Ich kann aber durchaus nachvollziehen, wenn sich das ein einsamer Security-Mann gegenüber vier bis sechs „Gegnern“ dreimal überlegt….

        1. „(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen“

          Wie beurteile ich als Otto-Normalbürger, ob zutrifft:
          -frische Tat
          -der Flucht verdächtig (was ja eine Tat schon mal voraussetzt, was ich ja nur im Rahmen ggf. allfälliger Rechtsirrtümer vermuten kann; ohne Tat ist es ja keine Flucht, wenn jemand weggeht)
          -seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann
          -wie man jemanden korrekt und verhältnismässig festnimmt
          -was ich tun kann/darf, wenn der sich zur Wehr setzt
          ???

          Am Ende glaube ich eine Schlägerei zu sehen, versuche den vermeintlichen Aggressor festzuhalten. Der wehrt sich und ich haue ihm eins auf die 12. Passanten rufen die Polizei. Er zeigt mich an wegen Körperverletzung und Nötigung und sein vermeintliches Opfer erklärt, man habe nur eine Show abgezogen, alles nur Spass. Die Passanten sind erst dazugekommen, als ich ihn schon am Wickel hatte.

          Wie komme ich da dann wieder raus?
          Und wenn der MIR eine verpasst und ich Verletzungen davontrage, mit erwerbshinderlichen Dauerschäden, laufenden Behandlungskosten, Gegenstände/Klamotten auch kaputt…? Stellt mich Vater Staat von finanziellen Folgen zumindest frei?

          Deswegen sollte dort zu den „verdächtigen“ Zeiten ein Streifenwagen sichtbar sein. Und am besten zusätzlich noch Kameraüberwachung, damit auch Flüchtige noch dingfest gemacht werden können. Zum Spazierengehen gibt es genug andere Wege, als genau dort, falls man nicht gefilmt werden will.

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          Neulich war der Vater des ermordeten Mädchens in Tornesch bei RSH zugeschaltet. Der hatte eine Rechnung vom Beerdigungsinstitut bei „RSH bezahlt Ihre Rechnung“ eingereicht. Trotz der offensichtlichen Situation „Gewaltverbrechen“ erhielt der weder ideelle Unterstützung von Gemeinde/Kreis/Land/Bund/Polizei/Krankenkasse o.ä., sondern darf noch den „Schaden“ in Form des Begräbnisses bezahlen. Wie zynisch ist das denn? Er sagte im Radio, nur der „Weisse Ring“ habe sich hilfreich verhalten, also eine eher private Organisation.

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          Meine Vermutung angesichts des gestarteten Strafprozesses: Dem Täter wird irgendeine Art von Schuldunfähigkeit zugebilligt (Liebeskummer, besoffen, Drogen, o.ä.). Dann bekommt er ein paar Sozialstunden (als Feuerwehrmann verrechnet man ihm am Ende noch bereits geleistete Stunden dort) aufgebrummt. Und dann wird er therapeutisch mit Wattebäuschchen beworfen und mit einer Mallorcareise therapiert.

          Von der Familie des toten Mädchens haben die Behörden dann potentiell schon keine Erinnerung mehr, Anschrift gelöscht wegen Datenschutz.
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          OK, das ist hypothetisch-übertrieben. Aber abwarten, am Ende werden wir dann doch vieles davon sehen…

          1. Bereits als Kind lernt man doch, daß man solche Dinge nicht „zum Spaß“ veranstaltet. Entsprechend wird bestimmt keiner verurteilt, wenn er zu Hilfe eilt, es sich aber um eine „unechte“ Schlägerei handelt. Ich bin doch etwas schockiert, wie kleinkariert Sie das durchdenken. Von Ihnen wäre im Ernstfall vermutlich keine Hilfe zu erwarten… Morgens mit einem guten Gewissen in den Spiegel gucken zu können, das scheint überhaupt niemandem mehr wichtig zu sein.

            1. Doch, ich würde immer helfen. Aber bei uns herrscht leider eine Mentalität des Täterschutzes, wie scheint. Wenn Sie Notwehr ausüben, können Sie eben Pech haben, vor einem Richter die genannten Fragestellungen durch zu deklinieren, als hätte man in der Realsituation mal eben auf Pause drücken und noch mal schnell Jura studieren können. Und deshalb verstehe ich schon, wenn die Securityleute im Joy das Treiben vor der Disco bis zum letzten verantwortlich erscheinenden Moment laufen lassen. Dort muss die Polizei Flagge zeigen, wenn der Ärger dort derart vorhersehbar auftritt.

              1. Eigentlich weiß man doch gar nicht, wie früh oder spät der Sicherheitsdienst eingegriffen hat. Und ob es eine Mentalität des Täterschutzes gibt, weiß ich auch nicht. Sicher gibt es solche Fälle und da wird dann auch gerne drüber berichtet. Aber ist das die Regel oder nicht doch eher die Ausnahme?! Über die vielen Fälle, wo alles richtig läuft, berichtet schließlich niemand. Mir kommt es eher so vor, als hätten wir eine Mentalität des Glaubens an den Täterschutz. 😉

                1. Das ist es ja: Was man mitbekommt, wirkt jedenfalls so. Inwieweit das Risiko hoch ist oder nicht, können wir hier vor dem PC schon nicht abschätzen, wenn es aufder Strasse unvermittelt „heiss“ wird, erst recht nicht. Und dann muss man sich auch schon für etwas entscheiden, wofür man später am Ende noch Vorstrafe und Schadenersatzforderungen davon trägt. Das Beste ist sicherlich, andere aktiv aufzufordern, zu unterstützen. Die Täter gemeinsam mit der Absicht des Eingreifens zu konfrontieren. Und eh die Polizei zu rufen.

            2. Natürlich sollte Zivilcourage selbstverständlich sein, aber die Praxis sieht – wie Herr Schneider bereits andeutet – leider anders aus. In der Gesetzgebung wird Zivilcourage sehr schnell „im Regen stehen gelassen“. Das beginnt mit der rechtlichen Lage und Interpretation und endet mit der recht restriktiven rechtlichen Handhabung von Selbstverteidigungswaffen. Letzteres kann dazu führen dass auch ein erfahrener Kampfsportler der Zivilcourage zeigt schnell das Nachsehen hat wenn z.b. ein Messer gezogen wird.
              Ich habe mich selbst schon in der Situation befunden dass ich mich eingemischt habe und kann Ihnen sagen dass ich trotz der gewaltlosen Auflösung der Situation nicht sicher bin ob ich es erneut tun würde/werde. Der Gesetzgeber stiehlt sich hier aus der Verantwortung.

            3. Zumal Annahmen wie „Bereits als Kind lernt man …“ eine Erziehung implizieren, die die meisten von uns sicherlich bekommen haben, aber manche eben auch nicht. Und nicht zuletzt die kommen dann erst nicht in die Disco ( weil man dort schon weiß, was Sache ist). Und reagieren sich dann an anderen vor der Tür ab, die im Gegensatz zu ihnen „dazu“ gehören, was sie denen neiden. Ohne in Betracht zu ziehen, wie die Ursachenkette möglicherweise wirklich ist. Deshalb sind bezahlbare Kitaplätze und Deutschkurse für die Flüchtlinge so wichtig. Damit künftig alle „dazu“ gehören können, auch wenn die Eltern einen Schwachpunkt darstellen.

  2. Gut das es nicht im Bürgerpark passiert ist, da hätte sicherlich niemand einen Krankenwagen gerufen und die Täter hätten vielleicht auch nicht so schnell abgelassen wer weis was da alles passieren könnte. Ich bin regelmäßig im Joy und es passiert eher selten was im Laden sonst hätte ich es schon mitbekommen. Auch die neue Security finde ich richtig gut.

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