
Die Ortspolitik verzichtet möglicherweise darauf, bei Geschosswohnungs-Neubauvorhaben einen Anteil an Sozialwohnungen vorzuschreiben. Das hatten die Ortspolitiker erst Ende September verabredet. Stattdessen soll nun geprüft werden, ob das gemeindliche Ziel, bezahlbaren Wohnraum auch für Leute mit geringem Einkommen bereitzustellen, auch über die Zahlung von Wohngeld erreicht werden kann.
CDU-Parteichef Michael Meschede machte vergangene Woche im Rathaus klar, dass die Zahlung von Wohngeld für ihn gleichbedeutend mit der Bereitstellung von günstigem Wohnraum sei. Und der SPD-Fraktionschef Horst Ostwald sagte: „Es muss geprüft werden, ob Wohngeld und Sozialwohnungen die gleiche Wirkung haben.“
Den Äußerungen der beiden politischen Schwergewichte vorausgegangen war eine Ansage von Projektentwicklerin Beata Trzcinski. Sie plant auf einer Fläche hinter der Jet-Tankstelle im Ortsteil Ulzburg einen Wohnblock mit 24 Wohneinheiten hinzustellen. Statt Sozialwohnungen kündigte sie an, im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses drei oder vier „wohngeldfähige“ Wohnungen schaffen zu wollen. Trzcinski zufolge müssen Wohnungen bestimmten Kriterien genügen, damit Mieter Wohngeld vom Staat beantragen können.
Ob die Wohnbaupläne hinter Jet nun Wirklichkeit werden, hängt jetzt davon ab, ob es für Wohnungssuchende mit kleinem Geldbeutel tatsächlich einerlei ist, ob sie Aussicht auf einen Mietzuschuss im Rahmen der Wohngeldregelung oder auf eine Sozialwohnung haben. Das soll jetzt die von Bürgermeister Bauer geführte Verwaltung herausfinden.
Ansonsten, so zumindest die Ansage von BFB-Chef Jens Iversen, bleibt die Fläche an den AKN-Gleisen einstweilen unbebaut. Der Gemeindevertreter zu Trzcinski: „Wir wollen, dass ein Anteil preiswerten Wohnraums geschaffen wird, entweder Sie realisieren das, oder es gibt von uns keine Zustimmung.“
Christian Meeder
28. März 2016
Moin Herr Meschede,
ja , die Innenentwicklung ist ein“ Kind“ der WHU, aber nicht die Verdichtung.
Wir sind auch für unser Wahlprogramm (2013 ) zu diesem Thema gewählt worden:
„Wir wollen Henstedt-Ulzburg als Ort im Grünen erhalten.
Wir setzen uns für eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung unserer Gemeinde ein. Innentwicklung nach Maß hat hohe Priorität. Nicht jede grüne Fläche darf bebaut werden.
Grünzüge zwischen den Wohngebieten sollen erhalten bleiben und Waldflächen ausgeweitet werden. Lebensräume für heimische Tiere und Pflanzen sind uns dabei wichtig, ebenso wie die Orte zur Naherholung. Auch das verstehen wir unter Lebensqualität!“
Auch aus diesem Grund haben wir uns – im Gegensatz zur CDU – aktiv gegen die Bebauung der Pinnauwiesen eingesetzt.
Deswegen fordern wir einen Klimawald.
Deswegen setzen ( auch) wir uns für die Erweiterung des Naturschutzgebietes ein .
Deswegen fordern wir immer wieder einen aktiven Baumschutz.
Wie z.B. den Erhalt der vitalen Linde an der Kisdorfer Straße (statt eines 8 Familienhauses ) in Henstedt.
Deswegen auch unser Einsatz bei Bebauungsplänen, die Quartiere zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln.
Der B-Plan Kronskamp wird zeigen, ob alle Parteien, Wählergemeinschaften, die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen wollen und können. (?).
Ich hoffe, mit Blick auf ihr Wahlprogramm aus 2013, auch auf die CDU .
Sie wollen ja, gerade die „alten“ Baugebiete attraktiv (auch für Neubürger ) halten und diese systematisch überplanen und „ zusammen mit den Bürgern die Revitalisierung dieser Wohngebiete anpacken“.
Wir würden uns freuen, wenn wir inhaltlich zusammenkommen ( Zitat : weil wir auch das Gleiche meinen.) ?
Wir sollten uns hier nicht weiter aufhalten, sondern uns zeitnah zusammensetzen und die „kritischen Bebauungsplänen“ im Kirchweg besprechen.
Wir sollten sehen, ob wir inhaltlich einer Meinung sind.
Dann können wir auch gleich über die Kisdorfer Straße reden, da sind wir was die Linde angeht, auch unterschiedlicher Auffassung. Hier freuen wir uns über das klare Votum der Einwohnerversammlung u.a. zum Erhalt der Linde.
Wann haben Sie Zeit für ein Gespräch??
Hallo Herr Borchert,
und dies abholzen soll zumindest
30.03.16 eingeschränkt werden… „das Grün und die Bäume prägen unsere Stadt“ in HU gefällte prägende Bäume , die unser Dorf 😉 prägen, wo werden die nach-gepflanzt…außerhalb… oder?
Hamburg Hamburg pflanzt wieder mehr Straßenbäume
Von Andreas Dey
Umweltsenator will Rückgang stoppen. Ausgaben werden verdreifacht, um mehrere Hundert Bäume zusätzlich anzuschaffen
Hamburg. Seit Jahren geht die Zahl der Straßenbäume in Hamburg zurück. Waren 2008 noch 230.000 Bäume in dem entsprechenden Kataster erfasst, sind es derzeit nur noch gut 225.000 – diesen Trend will der rot-grüne Senat nun stoppen. Die Umweltbehörde hat die Mittel für Neuanpflanzungen mit sofortiger Wirkung von 500.000 auf 1,5 Millionen Euro verdreifacht. „Das Grün und die Bäume prägen unsere Stadt. Das soll auch so bleiben“, sagte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) am Dienstag.
Wie viele Bäume mehr in die Erde kommen werden, konnte Kerstan noch nicht sagen. Bei Kosten von rund 1000 Euro pro Baumpflanzung könnten von dem zusätzlichen Geld theoretisch 1000 Bäume mehr gepflanzt werden als bislang. Doch da die Kosten je nach Baum und Standort auf bis zu 10.000 Euro steigen können, sei eine Prognose schwierig. Klar ist: Ein Minus von mehr als 1100 Bäumen wie im Jahr 2014, als 2421 Bäume gefällt, aber nur 1301 nachgepflanzt wurden, soll es nicht mehr geben. „Wir werden den Schwund bremsen, aber nicht ganz auf null senken können“, sagte Kerstan.
Hamburg pflanzt in diesem Jahr z.b 600 Straßenbäume, dies nenne ich auch Innenentwicklung und
wie viele Bäume sollen/müssen in HU gefällt werden ? Für eine Innenverdichtung….
Hallo Herr Meissner, „HH pflanzt 600 Straßenbäume“ haben Sie sicherlich im HH-Abendblatt gelesen, aber wesentlich mehr werden abgeholzt stand auch in dem Artikel. Außerdem opfert HH Grünflächen und Grünachsen (=Klimaachsen), die von den Außenbereichen in die Innenstand für das Eintragen von Frischluft in die City von großer Bedeutung sind. Die Öko-Verbände protestieren bereits dagegen. Als gebürtiger Hamburger beobachte ich seit Jahrzehnten in den mir besonders bekannten Stadtteilen wie Langenhorn, Hummelsbüttel, Poppenbüttel, Sasel und Rissen eine massive Verdichtung der Bebauung. Da ist HU noch weit von entfernt. Grundsätzlich würde ich allerdings HU und HH in keiner Weise vergleichen wollen.
Moin Herr Meschede, das ist kein akademischer sondern inhaltlicher „Streit“.
Nehmen wir das Beispiel Kirchweg.
In verschiedenen Bebauungsplänen ist das Baurecht links und rechts der Straße von der Lindenstraße bis zum AKN Übergang im Norden geregelt.
Die WHU hat alle Bebauungspläne auf mögliche Festsetzungen für Gebäudehöhen durchgearbeitet. Die Formulierungen der Bebauungspläne zeigt uns, dass Höhen möglich werden können, die nach unserer Meinung nicht dem Charakter der Straße entsprechen.
Zum Teil gibt es keine Festsetzungen der Gebäudehöhen, z.T. sind Traufhöhen, nicht Gebäudehöhen, von bis zu 14,5 m festgesetzt, die bei entsprechenden Bebauungsvarianten und cleveren Architekten zu Gebäudehöhen von min. 20 m führen können.
Deswegen haben wir einen Antrag u.a. auf Begrenzung der Gebäudehöhen auf max.9 m gestellt.
Schon im Vorfeld wurde ich mit Aussagen ihrer Fraktion konfrontiert, wir würden das Bauen in H-U verhindern wollen.Das ist natürlich Unsinn, reicht aber offensichtlich für Stimmungsmache.
Uns geht es um geordnete Planungen, die dem jeweiligen Ortsquartier entsprechen und darum, nicht einen (früher gewollten ? ) möglichst großen Spielraum der Auslegung eines B-Planes durch die Verwaltung zuzulassen.
Die Grundzüge der Planung beschließt die Politik.Sie muss sich dann aber auch klar und deutlich artikulieren.
Das Haus am Fußweg Hamburger Straße ist ein Beispiel, dass von der (jetzigen ) Politik nicht gewollt ist. Das hat auch zu einer gemeinsamen Beschlussfassung über die notwendige Änderung des B-Plans 86 geführt.
Unser Antrag für den Kirchweg wurde von Ihnen wohlwollend diskutiert, von ihren CDU – Kollegen aber abgelehnt.
Die Verwaltung hat erklärt , dass sie keine städtebaulichen Gründe (!!) für die vorgeschlagenen Bebauungsplanänderungen sieht. Zwei Fraktionen haben die Geldausgabe für die Änderung der Bebauungspläne abgelehnt. Im Klartext : lass die Eigentümer doch bauen, was möglich ist.
Nachdem wir also eine „Abstimmungsniederlage“ erkennen konnten, haben wir den Antrag mit dem Hinweis zurückgezogen, dass die Problematik im Rahmen der Erstellung des ISEK von uns erneut thematisiert werden wird.
An diesem Beispiel zeigt sich der Unterschied zwischen Innenentwicklung und Innenverdichtung.
Im Übrigen zählt zur Innenentwicklung auch, sich mit der Freiraumplanung der Quartiere stärker auseinanderzusetzen und nicht jede Fläche „vollzubauen“. Dazu gibt es auch positive Beispiele im Ort..
Auch das erhöht die Qualität von Wohnquartieren und die Identifikation mit unserem Ort. „Grün“ sollte im Ort erhalten, resp. erweitert werden, zwischen den Ortsteilen erhalten bleiben und nicht nur am Rande des Ortes Raum finden.
Unser Antrag hatte auch noch weitere Forderungen , wie z.B. breitere Fuß- und Radwege und Bepflanzungen am Strassenrand, darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen.
Hallo Herr Göttsch,
Sie vermitteln in Ihrem Betrag den Eindruck , dass die CDU alles vollbauen will und die „gute“ WHU dieses verhindern will. Dem ist nicht so. Sie wissen genauso gut wie ich, dass auch die CDU über den Bau an der Hamburger Straße nur den Kopf geschüttelt hat. Sie wissen aber auch, dass in den damaligen B-Plänen eine Erschließung von der Rückseite vorgesehen war. Dass in dem Zusammenhang bei der Genehmigung keiner „aufgeschrien“ hat, weder Kreis noch Gemeinde, ist nicht an der CDU fest zu machen. Hier war leider das zeitweise Vakuum in der Gemeindeführung sicherlich nicht ganz unschuldig.
Die CDU war es, die in einem der letzten Ausschüsse, angeboten hatte, in einem Arbeitskreis fraktionsübergreifend sich die von Ihnen angesprochenen kritischen Baupläne mit Hilfe einer fachkundigen Unterstützung anzusehen und auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen. Diesem Vorschlag wurde leider nicht gefolgt. Vielleicht weil man dann das Thema nicht mehr so „werbewirksam“ verkaufen kann…
Ob sie als WHU Ihr „Kind“ nun Innenentwicklung oder Innenverdichtung nennen ist vom
Ergebnis das Gleiche, weil wir auch das Gleiche meinen. Ich gebe zu, Innenentwicklung hört sich besser an. Fakt ist allerdings, dass es die WHU war, die die innerörtliche Schließung von Baulücken forderte. Der Beweis in Bild und Ton kann geliefert werden.
Herr Meschede, Ihre Ausführungen („Kopfschütteln“) zu den Baulinien der B-Pläne an der Hamburger Str. (Haus direkt am Gehweg) kann ich gar nicht nachvollziehen, denn diese Baulinien stammen aus einem städtebaulichen Konzept des freien Stadtplaners Baum : „Die Gebäudekante soll direkt am Gehweg liegen als städtebauliches Gestaltungsprinzip“. So ähnlich war es dort formuliert. Dieses Konzept und die anschließenden B-Pläne wurden doch in den gemeindlichen Gremien x-mal beraten! Wenn Sie nicht persönlich dabei waren, so war es doch Ihre Fraktion! Haben die dann alle geschlafen? Bei der Stellung des Bauantrages war es doch schon zu spät, um eine Änderung zu erzielen. Die Rechtsgrundlage war durch die Festsetzung einer Baulinie im B-Plan eindeutig für eine Bebauung direkt am Gehweg gegeben. Auch der Bauträger hatte keine andere Wahl. Eine Baulinie erzwingt im Gegensatz zur Baugrenze, dass direkt auf ihr gebaut werden muss und außerdem war das ein eindeutiges städtebauliches Ziel! Wer das als langjähriges Ausschussmitglied nicht mitbekommen hat, ja der ………..
Herr Borchert,
Aber nichts anderes habe ich in meinem Beitrag sagen wollen. Es gab ein städtebauliches Gesamtkonzept, welches seinerzeit die Fraktionen, zu denen ich noch nicht gehörte, beschlossen haben. Dieses Konzept sah allerdings eine rückwärtige Erschließung durch eine Straße vor. Allerdings wurde dieses Konzept, ob man es gut findet oder nicht, hinsichtlich der Erschließung und der rückwärtigen Straße geändert. Baulinie wurde aber leider nicht geändert, so dass der Bauherr tatsächlich nicht anders bauen konnte. Das ist mir bei meinen Ausführungen klar gewesen. Insoweit hätten Sie sich
Ihre belehrenden Worte sparen können. Allerdings hätte ich von einer funktionierenden Verwaltung, die es damals offensichtlich in den Wirren der Vorkommnisse nur bedingt gab, erwartet, dass die Politik auf diesen Zustand hingewiesen hätte. Darauf bezog sich mein Kopfschütteln.
Herr Meschede, die „rückwärtige Erschließung“ hat doch planungsrechtlich aber auch gar nichts mit der leidvollen Ausweisung einer Baulinie zu tun. Was Sie haben „sagen wollen“, haben Sie leider in Ihrem Kommentar nicht geschrieben und ist daher für mich auch nicht reflektierbar. Mein Kommentar mag für Sie belehrbar erscheinen, was auch nicht schlecht ist und für Sie nur positiv sein kann. Dass Sie den Fehler auf die Verwaltung abschieben ist einfach nur peinlich und billig.
Sehr geehrter Herr Meschede,
welche Partei hatte den seinerzeit die meisten Sitze im Rathaus, welcher Stadtplaner war denn dort am Werk und hatte sich dies ausgedacht und wer hatte denn in der Verwaltung die Verantwortung für die Ausarbeitungen und Vorlagen, über die die Politiker abstimmen mussten? Sollte denn die Verwaltung nicht auf evtl. “ Probleme“ hinweisen, warum ist dies nicht passiert?
Oder könnte es vielleicht doch sein , dass die Hamburger Str. nach Meinung einiger Herren hier im Ort eine Art “ Großstadtflair“ verbreiten sollte ? Und tut mir wirklich leid : er konnte nicht anders bauen…. die Baulinien wurden nicht geändert“ das sehen wir ! Warum wurden die Baulinien nicht geändert?…..
Entschuldigung Herr Meschede,
in den Wirren der Vorkommnisse, sollte ich, wenn ich Verantwortung trage, besonders viel Augen-merk auf “ Entwicklung“ werfen…. warum bitte schön, hat denn die CDU so schnell die Arme gehoben, als es darum ging, an der Kreuzung Bgm. St.Str.Ecke Kisdorfer einen Orts-prägenden Baum fällen zu lassen …. in diesem Fall, hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, oder nicht ?
In den Wirren der Vorkommnisse, möchte nun die CDU, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben; Kosten ca.
.30.000 – 40.000,- € wofür…. für eine Umgehungstrasse, die es nie geben wird…. für diese Lösung müsste Alveslohe ins Boot geholt werden…. schon mal nachgefragt?
Lieber Herr Meschede, (lieber Michael)
wenn Sie unser Wahlprogramm gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass
wir von „Innenentwicklung“ sprechen und nicht von „Innenverdichtung“.
Wir erklären Ihnen (Dir) aber gerne nochmal den Unterschied.
Liebe Verena,
Für mich ist das ein und dasselbe, da es beides auf das gleiche hinausläuft, nämlich die Schließung von Baulücken und damit eine verdichtete Bebauung. Einen akademischen Streit über Begrifflichkeiten sollten wir nicht führen.
Sehr geehrter Herr Meschede,
aber Innenentwicklung und Innenverdichtung sind doch wirklich zwei verschiedene Paar-Schuhe…. ein Park kann sich entwickeln, ein Wald…eine Grünfläche , zur Innenentwicklung gehören doch auch Radwege, Ausbau von ÖPV und, und , und
Auch eine eine Gemeinde kann sich zur “ Grünen-Lunge“ entwickeln, wie man es möchte, aber Innenverdichtung hat doch wirklich nur eine Aussage, eben Verdichten.
Der Immobilienmarkt boomt, Bau- und Bodenpreise steigen und werden noch intensiver steigen, wenn jetzt der soziale Wohnungsbau kräftig angekurbelt werden soll. Im sozialen Wohnungsbau ist im ersten Förderweg eine Mietbegrenzung auf 6,5€/m² festgesetzt. Wie will man das im Hamburger Umland erreichen? Da werden zinslose Kredite vom Staat nicht ausreichen, da der Zinsvorteil zum Bankenkredit durch den billigen „Draghi-Euro“ verschwindend gering ist. Der Staat und damit der Steuerzahler wird erhebliche Zuweisungen leisten müssen, um die subventionierte Miete von 6,5€/m² zu erzielen. Ich bin gespannt, wie sich das entwickeln wird.
„Köstlich“ ist die Feststellung, dass das Land S.-H. wegen hoher Verwaltungskosten keine Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen erheben will. Bei manchen Dingen ist der Staat doch sehr großzügig!
Senioren, die ihr Haus nicht mehr bewohnen können und keinen „ausreichenden Erlös“ (was ist ausreichend ?) aus der Immobilie ziehen können, sehe ich in HU kaum. Auch wenn die „alte Hütte“ nichts mehr wert ist, verbleibt aber das Grundstück, dass bei Senioren oftmals recht groß ist und damit mindestens €100.000,- (500m² x 200€/m²) erlösen dürfte.
Ich habe die Wohnungsmarktanalyse von Gewos durchgelesen und kann gar nicht verstehen, dass ohne ausreichende Beratung im Gesamtzusammenhang und Beschlussfassung jetzt schon „losmarschiert“ werden soll. Treu dem HU-Prinzip, was scheren uns die teuren Gutachten, wir machen weiter wie bisher im „luftleeren Raum“.
In der besagten Analyse steht auch, dass HU eine wesentlich höhere Kaufkraft je Haushalt hat als Kaki und Norderstedt und ein wesentlicher Bedarf für sozialen Wohnungbau nicht gesehen wird, abgesehen von Alleinerziehenden, die hoffentlich Unterstützung vom ehemaligen Partner erhalten, die ggf. der Staat eintreibt und einzelnen Senioren.
Hallo Herr Borchert, eigentlich ging mir bei Herrn Göttschs Beitrag schon durch den Kopf, wie in einem Ort wie HU Mietpreise von nur €10 pro Quadratmeter realisiert werden sollen. Aber €6,50… Ist sowas etwa deutschlandweit einheitlich geregelt? Werden da keine Unterschiede zwischen Münchener Innenstadt und Dorf in Brandenburg gemacht? Zurück zu den €10/m2: das war bei meiner Wohnungssuche in Hamburg (Randbezirke) vor rund 10 Jahren in mindestens 30 Jahre alten Wohnungen bereits eher günstig, da frage ich mich, wie irgendwer auf die Idee kommen kann, das so etwas heute in HU in einem Neubau machbar sei. Mindestens €10 pro Quadratmeter zahlt man doch bereits 30 Jahre lang um einen Kredit abzubezahlen (um das mal aus Vermietersicht zu betrachten), wie soll man das denn einem Mieter, dem man ja auch Instandhaltung schuldet, noch günstiger anbieten? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
@Herr Kirmse, Herr Borchert: Was Sie beide schreiben ist klar nachvollziehbar. Noch deutlicher wird die Kluft des Handlungswunsches bei der dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen. Inzwischen sind einige Fakten auch nicht mehr zu leugnen: Die Integration wird Jahre dauern, in Einzelfällen vergeblich bleiben. Es sind laut offiziellen Feststellungen eher unterdurchschnittliche Bildungsgrade, die mitgebracht werden. Gleichzeitig aber weiß man, dass die neuen Mitbürger am liebsten in die Städte wollen. Wir gehören zum Randgebiet der zweitgrößten deutschen Stadt. In Summe treffen also niedrige Einkommensaussichten auf teure Unterkünfte. Zinsen hin, Grundstückspreise her – der Staat, die Länder und Kommunen werden tief in die Subventionstasche greifen müssen! Das gilt für alle Menschen in unserer Mitte, die ohne staatliche Hilfe keinen Wohnraum beziehen können. Eine wachsende Kluft zwischen Arm und Reich, neue, auf Jahre hilfsbedürftige Bürger, der Handlungsbedarf besteht heute – für das Morgen! Ewige Diskussionen im feinsten Detailgrad, dafür sehe ich keine Zeit mehr.
Hallo Herr Kirmse, einheitlich sind die Schwellenwerte im sozialen Wohnungsbau und beim Wohngeld in D aufgrund der vielfältigen Föderalismusstruktur natürlich nicht. In HH liegen die Schwellenwerte höher, z.B. sind die Einkommensgrenzen für die Berechtigung höher. Beim Wohngeld 20%. Im 2. Förderweg darf die Mietgrenze bei 8,5€/m² liegen. Wie gesagt, ich bin gespannt wie das alles funktionieren soll, wenn jetzt mit Milliarden der soziale Wohnungsbau zusätzlich zu dem vorhandenen Bauboom angekurbelt werden soll. Die Bauwirtschaft wird, wenn die Kapazitäten überhaupt ausreichen, mit kräftigen Preissteigerungen antworten. Das beste Beispiel sind doch die exorbitanten Preissteigerungen bei Containern für Flüchtlinge, die zuletzt auch aus dem Ausland geliefert werden mussten. Z.B. aus Tschechien, das keine Flüchtlinge aufnehmen will, aber das ist ein anderes Thema. Ob das öffentliche Vergaberecht und eine wirtschaftliche Prüfung der Angemessenheit der Preise stattgefunden hat, kann wohl bezweifelt werden. Nun gut oder auch nicht gut, wir haben ja krisenhafte Zeiten.
Im Gewos-Wohnungsmarktkonzept 06/2014 ( das leider noch immer nicht diskutiert wurde !!) heißt es :
„In Henstedt-Ulzburg wird ….ein Bedarf an geförderten Wohnungen für Senioren gesehen, die ihre Eigenheime nicht mehr bewohnen können und keinen ausreichenden Erlös für ihre Immobilie erhalten. Häufig sind dies alleinstehende Frauen.
• Weiterer Bedarf wird bei Alleinerziehenden gesehen, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht versorgen können.
• Gewünscht werden kleinere Wohnanlagen mit bis zu 50 Wohneinheiten, zentral gelegen in jedem Ortsteil.“ ( Ende Zitat)
Wir sollten aber auch an die denken, deren Einkommenssituation und Familiensituation keine Quadratmetermieten von 10 € plus ( ohne Nebenkosten ) erlauben .
Jens, WIR treiben diese Menschen auch nicht ins „Amt“.
Wenn die Familiensituation und die Einkommen es nicht ermöglichen, können diese Menschen Hilfe beanspruchen. Dafür muss sich keiner schämen, auch wenn ich deinen Ansatz verstehe.
Jeder Art der Förderung erfolgt aus Steuergeldern.
Ob Wohngeld und/oder sozialer Wohnungsbau: es sind die Steuergelder, die die Zuschüsse ( egal in welcher Form) erst ermöglichen.
Die gesetzgebende Befugnis im Bereich der Wohnraumförderung und der Wohnungsbindung liegt bei den Ländern.Viele Länder (auch Schleswig-Holstein ) haben wegen angeblich hoher Verwaltungskosten bei angeblich sinkenden Einnahmen aus Fehlbelegungsabgaben diese Abgabe abgeschafft.
Viele argumentierten auch mit einer Mischung der Sozialstruktur in Wohnvierteln, die durch die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe ggf. gefährdet wäre.
Der Wille vieler Bauträger in H-U ist es, eben keine wie auch immer geförderten Wohnungen zu bauen. Ich kann mich nicht erinnern, dass die grüne Firma in den letzten Jahren solche Wohnungen angeboten hat.
Grundsätzlich freut sich jeder Bauträger , wenn er in der aktuellen Hochpreislage seine Eigentumswohngen schnell verkaufen kann. Mietwohnungen – zumal geförderte Wohnungen – bringen eben nicht den erhofften sofortigen Gewinn und sind auch noch mit Verwaltungsaktivitäten verbunden.
Die Genossenschaften haben ein anderes Ziel und auch einige private Bauträger machen da eine rühmliche Ausnahme.
Ich möchte auch noch auf diesen Aspekt aus dem Gewos-Gutachten 2014 hinweisen:
„ Die Vergabe geeigneter, kommunaler Flächen sollte vorrangig an Bauträger erfolgen, die dort komplett oder anteilig geförderten Wohnungsbau realisieren
• Die Gemeinde kann selbst entsprechende Flächen erwerben, sollte das eigene Flächenpotenzial nicht ausreichen.“
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren keine Grundstücksbeschaffung für Wohnungsbau betrieben. Auch diese Ansätze sind sicher weiter zu verfolgen.
So treibt man Leute ins Amt die es vorher möglichst vermieden haben.
Viele Bürger haben auch den Stolz sich „Ihre“ Wohnung von „Ihrem“Geld bezahlen zu können.
Und eben nicht trotz niedrigen Einkommens zum Sozialamt zu laufen.
Richtig. Und die Antragsbearbeitung wird das Rathaus weiter belasten.
Unsere Wählergemeinschaften agieren hier im besten Allgemeininteresse, unbedingt hart bleiben. Vielleicht sollte man auch der Fehlbelegung von vorhandenem Sozialwohnraum entgegenwirken, kostet sowas nicht eine Fehlbelegungsabgabe? Erhöhen als „zarten Hinweis“, sich jetzt auch mal wegen einer regulären Wohnung zu kümmern?!?
Wohngeld=steuerfinanziert=bezahlt durch uns alle;
Muß die Gemeinde auch den Sozialanteil an dem Gebäude sponsern, wenn sie das zur Bedingung macht? Oder ist das einfach der Preis für dichtere Bebauung versus eh schon mögliche Standarddichte? Dann möchte ich nicht mit meinen Steuereuros für die bessere Ausbeute der Bauherrin aufkommen. Danke BfB und WHU.
Herr Schneider,
Was glauben Sie eigentlich wie sozialer Wohnungsbau versus Wohngeld finanziert wird? Durch Steuergelder! Was glauben Sie eigentlich, wer seinerzeit die Innenverdichtung in Henstedt-Ulzburg gefordert hat? Die WHU!
Heißt also: Wird ein Anteil an Sozialwohnungen realisiert, so wird der Bauherrin das aktiv in Form von Geldzahlungen gefördert? Durch die Gemeinde noch dazu?
Ich hätte mir das so vorgestellt, daß x Wohnungen schon aus dem IST-B-Plan heraus gehen. Und HU eine Weichenstellung in Richtung n Extrawohnungen dahingehend bepreist, das sich dieses n aus einer Quote von Wohnungen bestehen muß, die der Vermarktung im Regelwerk des Sozialwohnungsbaus unterworfen sind. Früher mußte so was dann 20 Jahre an Par.5-Schein-Berechtigte zu regulierten Konditionen vermietet werden.
Die „Förderung“ dafür sollte die Bauherrin sich doch quasi selbst verdienen in Form des Mehrertrags durch normalvermarktete Zusatzbebauung innerhalb des n.
Oder eben nur soviel Wohnraum bauen, wie eh nicht zu verwehren ist. Dann bleibt es immerhin luftiger und die 2 Stellplätze/Eh. passen besser hin.
Hallo Herr Holowaty,
offensichtlich ist Recherche für einen informativen Artikel sehr mühsam .
Zur Information :
Auf Antrag der WHU (und mit Ihrer Ergänzung zum Wohngeld ) hat der UPA am 28.09.2015 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
„ Um das Thema hinsichtlich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus vorzubereiten, wird die Verwaltung gebeten, alle Fördermöglichkeiten für öffentlich geförderten Wohnraum konkret zu beschreiben und mitzuteilen, welche „Töpfe“ aktuell zur Verfügung stehen. Dabei ist auch zu erläutern, welche baulichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ggfs. auch Mieter eine Förderung wie z.B. Wohngeld in Anspruch nehmen könnten.
Ferner wird die Verwaltung gebeten aufzuzeigen, welche Hilfestellung sie Bauträgern/Investoren bei der Beantragung von Fördermöglichkeiten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung stellen kann.“
An diesen Beschluss habe ich in der letzten Sitzung erinnert und die Verwaltung gebeten, jetzt eine umfassende Information zu geben, weil diese Fragen in den weiteren B-Plan Beratungen jetzt immer wieder zu Diskussionen führen werden. Deswegen ist eine umfassende Information auch zeitnah erforderlich.
Wie der Redakteur der HU N daraus den Schluss ziehen kann:
„Die Ortspolitik verzichtet möglicherweise darauf, bei Geschosswohnungs-Neubauvorhaben einen Anteil an Sozialwohnungen vorzuschreiben.Das hatten die Ortspolitiker erst Ende September verabredet. Stattdessen (??? ) soll nun geprüft werden, ob das gemeindliche Ziel, bezahlbaren Wohnraum auch für Leute mit geringem Einkommen bereitzustellen, auch über die Zahlung von Wohngeld erreicht werden kann.“
bleibt sein Geheimnis.
Vorsichtshalber ( sonst würde die Story “ Wohngeld vs Sozialwohnungen“ nicht stimmig ) wird über den Septemberbeschluss und meine Bitte an die Verwaltung in der letzten Sitzung erst gar nicht berichtet.
Wohngeld ist kein „Ersatz“ für Sozialwohnungen. Die Anspruchsgrundlagen für Wohngeld einerseits und Sozialwohnung andererseits sind unterschiedliche, und entsprechend richten sich Wohngeld und Sozialwohnung an unterschiedliche Gruppen von einkommensschwachen Menschen. Beide Gruppen brauchen Unterstützung, und dürfen nicht alleingelassen werden.
Daher ist ein richtiger „Mix“ aus „wohngeldfähigen“ Wohnungen und Sozialwohnungen erforderlich. Und daher: ja, beide Typen sind damit „preisgünstiger Wohnraum“.