An der Einmündung Hamburger Str. / Bahnbogen sind es die Autofahrer, die gern mal querende Radfahrer übersehen. Auf dem REAl-Parkplatz war es am Wochenende umgekehrt.
Nichts Böses ahnend und plaudernd saß abends ein Ehepaar in seinem Personenwagen, der auf dem REAL-Parkplatz abgestellt war. Als die 39-jährige Fahrerin gerade den Motor gestartet hatte, gab es plötzlich einen lauten Knall, der die Eheleute aufschreckte: Eine Radfahrerin war gegen die Fahrerseite des Autos geprallt und schrammte nun daran entlang.
Die 39jährige stieg aus und bemerkte sofort die Alkoholfahne der 55 Jahre alten Fahrradfahrerin. Da an dem Wagen deutliche Schrammen zu erkennen waren, rief 39-Jährige die Polizei hinzu. Als die Beamten vor Ort ankamen, machten sie mit der 55jährigen einen Atemalkoholtest. Der ergab einen Wert von 1,58 Promille.
Auf der Dienststelle wurde der Radlerin eine Blutprobe entnommen. Ihren Führerschein brauchten die Polizisten nicht zu beschlagnahmen, da ihr der schon in der Vergangenheit aufgrund von Trunkenheitsdelikten entzogen worden war.
H-UN
18.11.2012
Die Überschrift ist irreführend, da es ja keinen Führerschein mehr gab, den man hätte abnehmen können. So wird der Eindruck erweckt, als Führerscheinbesitze müsse man sich keine Sorgen bei Vergehen als Fahrradfahrer machen, weil der Führerschein ja nicht genommen werden kann.