P+R-Anlage Meeschensee: 68.000 Euro bewilligt, aber alle Fraktionen sehen ein „Restrisiko“

Großparkplatz mit Luft nach oben mitten im Wald: Der kleine Streifen an den Gleisen ist der bestehende P&R-Platz, die schwarz umrandete Fläche (11.000 qm) wird jetzt aufgekauft,  zusätzlicher Parkraum soll zunächst auf 5.000 Quadratmeter entstehen. Karte: openstreetmap
Großparkplatz  mitten im Wald: Der kleine Streifen an den Gleisen ist der bestehende P&R-Platz, die schwarz umrandete Fläche (11.000 qm) wird jetzt aufgekauft, zusätzlicher Parkraum soll zunächst auf 5.000 Quadratmetern entstehen. Karte: openstreetmap

Gegen die Stimmen der WHU-Fraktion hat die Gemeindevertretung am Montag den Ankauf einer Waldfläche am Bahnhof Meeschensee beschlossen. Im Haushalt werden dafür 68.000 Euro bereitgestellt. Das Gelände liegt auf dem Gebiet der Stadt Norderstedt. Es soll zu einer P+R-Anlage umgestaltet werden. Seit Jahren bemüht sich Henstedt-Ulzburg darum, am AKN-Bahnhof Meeschensee einen größeren Parkplatz für Pendler einzurichten und die Städte Norderstedt sowie Quickborn in das Projekt einzubinden – bisher vergeblich.

„Selbstverständlich ist auch die WHU an einer Verbesserung der Situation am Bahnhof Meeschensee interessiert“, erklärte deren Fraktionsvorsitzende Karin Honerlah in der Diskussion am Montag. „Aber wir wollen sichere Vertragsverhältnisse und klare vertragliche Regelungen. Hier sind noch viele Fragen nicht definitiv geklärt“, fügte sie hinzu. Laut Honerlah liegen keine verbindlichen Aussagen zur Frage vor, ob das Gelände durch die Norderstedter Stadtvertretung von einer Wald- in eine Parkraumfläche umgewandelt wird. Lediglich mündliche Zusagen aus der Verwaltung gebe es nach den Worten von Bürgermeister Bauer.

Karin Honerlah bemängelte weiter: „Auch gibt es wegen der Kostenbeteiligung des Ankaufs, der Planung und des Ausbaus einer nicht näher bezifferten Anlage nur mündliche Aussagen der Verwaltungen der Städte Norderstedt und Quickborn zu einer Drittelteilung. Auch von der Forstbehörde und dem Kreis Segeberg sollen – wie der Bürgermeister erklärt hat – nur mündliche Zusagen zur Umwidmung vorliegen. Wir bedauern, dass diese Fragen nicht parallel mit den Verhandlungen final geregelt worden sind.“

Die WHU stellte wegen der „finanziellen Risiken… und Unwägbarkeiten“ folgenden Zusatzantrag: „Der Kaufvertrag ist dahingehend zu ergänzen, dass die Gemeinde Henstedt-Ulzburg für den Fall, dass eine Baugenehmigung für eine Parkraumschaffung nicht erteilt wird, ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag hat.“

Auch die Vertreter aller anderen Fraktionen sprachen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag von einem gewissen „Restrisiko“, waren aber der Ansicht, dass dieses akzeptabel sei. So auch SPD-Fraktionschef Horst Ostwald, der allerdings – gerichtet an die Adresse von Bürgermeister Stefan Bauer – ebenfalls seiner Enttäuschung Ausdruck gab, dass noch so viele Fragen offen seien.

Ganz anders FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus-Peter Eberhard: Man müsse auch einmal mündlichen Zusagen von Verhandlungspartnern vertrauen. Das stehe Henstedt-Ulzburg gut zu Gesicht – gerade so kurz vor Weihnachten. Allerdings sehe auch er ein Restrisiko.

Bürgermeister Stefan Bauer schüttelte jegliche Kritik ab und verkündete forsch: Er bringe größtmögliche Sicherheit – nämlich „das Grundstück in gemeindliche Hand“.

Jörg Schlömann

16. Dezember 2015

One thought on "P+R-Anlage Meeschensee: 68.000 Euro bewilligt, aber alle Fraktionen sehen ein „Restrisiko“"

  1. Das „Restrisiko“ ist einfach zu benennen… Zur Zeit werden nämlich die Novellierungen der schleswig-holsteinischen Naturschutzgesetze beraten. Dazu gehört eben auch das Landeswaldgesetz… Entwürfe hierzu, sowie Pro- und Contra- Stellungnahmen sind leicht im Internet zu finden. Zuständig ist u.a. das „Super-Ministerium“ Energiewende, Umwelt und ländliche Räume“. Dessen Minister den unbändigen „Naturschutzwillen“ der Großgemeinde (Stromtrassen) bei gleichzeitigem Wunsch einer Umwidmung einer bestehenden Waldfläche per Kahlschlag in einen Großparkplatz schmackhaft zu machen, dürfte nicht ganz einfach sein..
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    Die „forsche“ Sicherung der Fläche durch Übertragung in Gemeindehand ist eine Sache, die „Verfügungsgewalt“ darüber eine andere… Über eventuellen Bebauungsplänen usw. (Satzungsrecht) stehen nämlich die besagten und in Novellierung befindlichen Landesgesetze! Kein Wunder, daß es zumindest zur Zeit nur vage mündliche „Aussagen“, aber keine verläßliche Zusagen o.ä. gibt….
    Parkplätze in/an Wäldern sind zwar möglich, sie müssen aber in Zusammenhang mit der Nutzung des Waldes stehen. (Wanderparkplätze usw. ). Ein Pendler-Großparkplatz für Bahnnutzer ist damit schon schwierig zu begründen. „Einfacher“ könnte die Umwidmung intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen sein. Dürfte allerdings eine andere „Preis-Liga“ sein…

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