Parkanlage oder Wohnhäuser? Kommunalpolitiker laden Eigentümer zur Grundstücksspekulation ein

Wiese_DammstückenSie versuchen es immer wieder, und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie irgendwann triumphieren: Landbesitzer, die eine Wiese gegenüber Aldi und Edeka an der Straße Dammstücken zu wertvollem Bauland machen wollen. Über einen entsprechenden Antrag mussten die Kommunalpolitiker zum wiederholten Male im jüngsten Umwelt- und Planungsausschuss befinden.

Dabei, so das Vermächtnis der Politik aus dem vergangenen Jahrhundert, soll dort eigentlich mal eine Parkanlage entstehen. Das hatte der gemeindliche Umwelt- und Planungsausschuss in den 90-er Jahren entschieden und die Fläche deswegen explizit von einer Umwandlung zu Bauland ausgenommen.

Über ein Jahrzehnt später ist von einem Park gleichwohl immer noch nichts zu sehen: Es sei der Gemeinde bisher nicht gelungen, das Gelände zu erwerben, erzählte Ortsplaner Volker Duda den Kommunalpolitikern. Und Kollege Jörn Mohr machte in derselben Sitzung der Politik auch klar, warum die Gemeinde bisher noch nicht zum Zuge gekommen sei: Solange man nicht bereit sei, viel Geld auszugeben, werde sich an der Situation nichts ändern, so der Bauamtsleiter.

Wer das inkonsistente Abstimmungsverhalten einiger Fraktionen betrachtet, kann den Eigentümern allerdings auch nicht verdenken, dass sie sich von ihrer Fläche offenbar erheblich mehr als den reinen Grünlandpreis erhoffen. Denn die Politiker sprechen alles andere als mit einer Stimme, ändern zudem ihre Meinung innerhalb kurzer Zeit.

So nannte zwar CDU Ausschussmitglied Winfried Mohr den Antrag eine Unverschämtheit, meinte damit allerdings nicht den eigentlichen Inhalt, sondern nur den Ton, den die Antragsteller in ihrem Schreiben angeschlagen hatten. Mohr stimmte nämlich mit seinen anderen drei christdemokratischen Mitstreitern für die Bebauung der Grünfläche. WHU, SPD und BFB sagten hingegen Nein zur Wohnbebauung.

In November 2011 waren es dagegen noch die Christdemokraten, die gemeinsam mit der WHU eine Bebauung verhinderten. Damals wollte alleine die SPD die Wiese mit Wohnhäusern bebauen. – Bäumchen, wechsle dich!

Klar ist: Die Spekulation auf Bauland wird so schnell nicht wieder eingefangen werden können, eine gemeindliche Parkanlage bleibt in absehbarer Zeit damit mehr als unwahrscheinlich. Gewinner gibt es trotzdem: Die naturbelassene Wiese entwickelt sich offenbar zum Refugium für Fledermaus, Maulwurf und Erdkröte. Bauamtsleiter Mohr sprach in der Sitzung jedenfalls von einer zwar nicht gepflegten, dafür aber ökologisch wertvollen Grünfläche.

Christian Meeder

9. Dezember 2013

 

5 thoughts on "Parkanlage oder Wohnhäuser? Kommunalpolitiker laden Eigentümer zur Grundstücksspekulation ein"

  1. Zu fragen wäre außerdem, ob die Gemeinde im Rahmen des Erschließungsvertrages es versäumt hat, sich die als öffentliche Fläche festgesetzte Grün-/Parkanlage kosten- und lastenfrei einschl. Herrichtung übertragen zu lassen. Die Chance wäre nun vertan. Ein Erwerb zu Lasten des Steuerzahlers ist nicht mehr vertretbar. Über die Folgekosten des Bebauungsplanes hat man sich wohl auch keine Gedanken gemacht. Da wäre ein weiteres Betätigungsfeld des Gemeinderechnungprüfers gegeben, künftig bei jedem B-Plan auf die Darstellung der Folgekosten für Betrieb, Unterhaltung und Erneuerung (Abschreibung) zu bestehen: Straßen, Wege, Kanalisation, Beleuchtung, Grün, Spielplatz, Kindergartenanteil, Schulenanteil usw.

  2. Wenn der B-Plan in den 90-er Jahren beschlossen wurde, hat er seit ca. 15 Jahren Bestandskraft. 15 Jahre hat also die Gemeinde das Planziel Grünfläche nicht realisiert. Da wird der Eigentümer doch nicht nur einmal nachfragen dürfen, ob die Gemeinde künftig beabsichtigt in Erwägung zu ziehen dieses Planziel umzusetzen. Aus finanziellen Gründen den Kauf der Fläche nicht durchzuführen, wird im Planungsrecht nicht geregelt. Das hätte man sich vorher überlegen sollen.
    Im Fall einer Nutzungsreduzierung für den Grundeigentümer gibt es eine Entschädigungsausschlussfrist von 7 Jahren. Beispiel: Die Gemeinde ändert die Nutzungsfestsetzung von Reinem Wohngebiet (WR) in Mischgebiet (MI). Da der Eigentümer in 7 Jahren die Nutzung WR nicht realisiert hat, gibt es keinen Entschädigungsanspruch für die Differenz zwischen WR- und MI-Nutzung. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass 7 Jahre für eine Realisierung ausreichend sind. Im vorliegenden Fall kann sich der Eigentümer rechtlich nicht auf die 7 Jahre berufen, aber analog davon ausgehen, dass die Gemeinde nach 7 Jahren kein Interesse auf Realisierung mehr hat und wird entsprechend nachfragen dürfen, auch mehrfach. Einen Rechtsanspruch auf Planaufstellung oder Planänderung hat der Antragsteller ohnehin nicht. Wozu also die Aufregung?
    Warum man solche Anfragen gleich öffentlich beraten muss, wäre auch interessant zu hinterfragen. Zur Versachlichung der Debatte ist das kein Beitrag. Das könnte man auch im nichtöffentlichen Beratungsteil des Ausschusses in die Fraktionen zum Überdenken geben, in der nächsten Sitzung entscheiden lassen und dem Antragsteller das Ergebnis mitteilen. Bei positiver Entscheidung gibt es ohnehin ein breit gefächertes öffentliches Planverfahren.
    Bei einer sachlichen Debatte müssten auch grundsätzliche Fragen erörtert werden:
    – Gilt das 15 Jahre alte Planziel noch ?
    – Ist die Grünfläche in einem vernetztem Gesamtkonzept enthalten?
    – Kann ein Ausgleich / Ersatz an anderer Stelle einen höheren Öko-Wert erzielen?
    – Ergeben sich aktuell veränderte Planziele auf Grund des Gebotes der
    Innenbereichsverdichtung (Novelle zum BauGB)
    Darüber ist in dem obigen Artikel nichts enthalten.

    1. Mich wundert allerdings auch, wieso die Gemeinde das Grundstück für den Park erwerben will. Hätte man nicht bei der damaligen Nutzungsfestsetzung gleich mit festlegen können: Der Eigentümer darf auf den sonstigen Flächen erschließen und Bauen, auf den Parkflächen legt er auf eigene Kosten eine Grünfläche an. So wie man auch Stellplätze oder Spielplätze zur Bedingung macht. Dann gäbe es diesen Park vermutlich schon, gebaut mit Umlagen, die durch die bebauten Grundstücke (deren Kaufpreise) schon eingesammelt worden wären. Dann wäre der Park also ein Teil des Gemeinschaftseigentums der Eigentümer in dem Baugebiet analog Zuwegungen, Besucherparkplätzen und Spielplätzen. Und entweder, sie pflegen ihn dann auch auf eigene Kosten, oder die Gemeinde tut es gegen öffentlichen Zugang.
      Jetzt ist dort die ungepflegte Fläche, die keinem so recht gefallen will. Das der Eigentümer da am liebsten einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen will, ist verständlich, aber ja nicht gewollt. Evtl. könnte man ja 50/50 machen: Die Hälfte bebauen, die andere Hälfte geht ins Gemeindeeigentum über, und dann wird der Park eben kleiner… 😉

  3. Man sollte möglicherweise eine Ausschlußfrist definieren, die entweder nach einem Beschluß z.B. mindestens 10 Jahre lang Folgeanträge (deren Vorlage) ausschließt oder eben nur den GR verpflichtet, innerhalb dieser Frist stets nur den schon gehabten Beschluß erneut zu beschließen. Mit der Folge, daß der Antragsteller dann erneut 10 Jahre „gewonnen“ hat. Die Abstimmung „Stadtwerdung“ kann ja ebenfalls nicht einfach solange wiederholt werden, bis es eine Mehrheit dafür gibt, sondern frühestens nach 3 Jahren wieder. Warum sollte so etwas nicht auch für Anträge gelten.

  4. Jeder, ob Privatperson, Verein, Firma, Institution oder sonst wer hat das Recht, einen Antrag zu stellen.
    Verantwortlich für das Ergebnis ist immer die Politik.
    Wenn man sich die Entscheidungsprozesse wie z.B. Ulzburg Center oder wie es sich jetzt wieder abzeichnet Wagenhuber anschaut kann man es den Landeigentümern nicht verdenken, es immer wieder zu versuchen.

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