Nächtliche Prügel-Attacke auf 16-Jährigen

Brutale nächtliche Schlägerei auf der Hamburger Straße! Ohne erkennbaren Grund wurde ein Jugendlicher nachts von einer Tätergruppe angegriffen. Nachdem der Junge durch einen Schlag geschwächt war, schlugen alle gemeinsam auf das wehrlose Opfer ein. Die Suche nach den Tätern läuft auf vollen Touren.

Der brutale Überfall ereignete sich in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag, 7. August. Der 16-Jährige aus der Umgebung von Henstedt-Ulzburg war gegen vier Uhr auf der Hamburger Straße unterwegs. Er kam aus einer Diskothek im Gewerbepark Nord und war zu Fuß auf dem Weg in Richtung AKN-Station Henstedt-Ulzburg. Alkoholisiert! In Höhe des Bahnhofes kamen ihm fünf Männer entgegen. Einer von ihnen sprach den 16-Jährigen an. Unmittelbar danach gingen er und ein weiteres Gruppenmitglied auf den Geschädigten zu. Beide versuchten ihm mit Fäusten ins Gesicht zu schlagen.

Diese Versuche konnte der Angegriffene abwehren. Trotzdem wurde er von der ersten Person mit der Faust getroffen. Dadurch fiel er zu Boden. Sofort schlugen alle fünf Angreifer auf das wehrlose Opfer ein. Der Jugendliche wurde schließlich von seinen später am Tatort eintreffenden  Freunden im Gebüsch liegend aufgefunden. Er musste mit Gesichts- und Nasenverletzungen in die Paracelsus-Klinik gebracht werden.

Die beiden Haupttäter sind etwa 20 Jahre alt. Die erste Schläger ist sehr schlank, etwa 1,90 Meter groß, blauäugig und trägt kurze dunkle Haare; die zweite Person ist schlank und war zum Tatzeitpunkt komplett schwarz gekleidet. Er trug eine Mütze.

Aufgrund dieser neuen Straftat wiederholt die Polizei Henstedt-Ulzburg nochmals ihre Warnung vor den Gefahren des Nachtlebens. Die Eltern sollten ihre jugendlichen Kinder insbesondere zur Nachtzeit abholen oder Taxigeld zur Verfügung stellen.

Jörg Schlömann

13 thoughts on "Nächtliche Prügel-Attacke auf 16-Jährigen"

  1. Man sieht abends in der AKN immer wieder wie die Jugendlichen sich gegenseitig diese Formulare unterschreiben . Kontrollwirkung gleich null . Aber zum Thema . Geprügeln haben wir uns früher auch mal . Heute gibt es aber leider keine Tabus mehr . Da wird auch noch reingetreten wenn der andere am Boden liegt . Und Messer hatten wir damals auch nicht . Wie das noch enden soll …

  2. Nur so eine Vermutung: Die Anforderungen, denen sich die Heranwachsenden ausgesetzt sehen, sind in den letzten Jahren massiv gestiegen: Schuldruck, Ausbildungsdruck, und sicher auch der soziale Druck führen meines Erachtens dazu, dass sich diese aufgestauten Aggressionen irgendwann einen Weg suchen. Die Gewaltverharmlosung in den Medien (beachtet mal allein die Wortmal in den Printmedien und das Sonntag-Nachmittag-TV-Programm), Ignoranz/Desinteresse der Eltern und der Ausbildungsinstitute tun ein übriges. Dazu dann noch die Enthemmung durch Alkohol und/oder andere Drogen, und fertig ist ein explosiver Gewaltcocktail.

    Dies soll keine Rechtfertigung sein. Die Täter gehören bestraft. Aber die Gewaltbereitschaft und Brutalität verwundern mich nicht. Als Vater mache ich mir jetzt schon Sorgen darum, wie ich meine Kinder in ein paar Jahren vor solchen Übergriffen schützen soll.

  3. Das Problem liegt meiner Meinung nach nicht daran, dass das Opfer erst 16 Jahre alt ist…es hätte genausogut einen 18-jährigen treffen können…Sondern an der Brutalität an sich ! Woran liegt es, das heutzutage die Schmerzgrenze was Gewaltanwendungen angeht so niedrig ist… ? Geprügelt wurde sich auch früher , gerade die Dorfjugend der einzelnen Dörfer untereinander hat dies ausgelebt…Die Grenze der Gewalt war allerdings eine andere…

    Es ist auch nicht unnormal, dass 16-jährige nach 24 Uhr in Diskotheken unterwegs sind… das war sogar schon zu meiner Jugendzeit so und das ist schon einige Jahre her…

  4. Na toll
    Es reicht also ein Zettel mit einem Willkürlichen Text und einer gefälschten Unterschrift.
    Ich würde mir schon Gedanken machen wenn Nachts mein Kind nicht in sein Bett liegt,aber jedem das seine.Unter diesen Umständen fällt mein Mitleid den Eltern gegenüber nur begrenzt aus.

    1. Nein, es ist ein Formular, welches die Eltern unterschreiben. Nix Gefälschtes, nix illegal.
      Wie Yvonne richtig schreibt, könnte das Opfer auch ein 18-Jähriger sein. Die Brutalität der Täter ist doch erschreckend. Die provozieren, fallen regelrecht über Leute her und schlagen sie zusammen. Im letzten Jahr wurde durch derartigen Übergriff ein junger Mensch lebensgefährlich verletzt, musste monatelang behandelt werden, verlor seine Lehrstelle….

  5. Lt. Jugendschutzgesetz heißt es:

    In Gaststätten dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder (neu !!!) einer erziehungsbeauftragten Person aufhalten, oder zwischen 5 und 23 Uhr wenn sie eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in der Zeit zwischen 5 und 24 Uhr dort sein.

    Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person verboten. Jugendliche ab 16 Jahren können bis 24 Uhr in der Diskothek bleiben.

    1. So viel zur Theorie. Praktisch sieht das so aus, dass die unter 18-Jährigen mit entsprechendem, von den Eltern unterschriebenen Zettel in Begleitung eines Erwachsenen (18+) in die Disco reinkommen (das ist offensichtlich völlig legal) und halt so lange bleiben, wie sie wollen.
      Erschreckend war nicht nur ein sexueller Übergriff im letzten Jahr, sondern sind die andauernden willkürlichen, aus dem Nichts heraus geschehenden Angriffe und Körperverletzungen, meist gegen völlig unbeteiligte, von der Disco im Gewerbegebiet heimkommenden, zum Teil alkoholisierten Jugendliche. Die Polizei steht in der Tat hilfslos davor, da sie nur sehr begrenzt präventiv sein kann. Die Eltern sollten den Rückweg ihrer Kinder, auch gerade der Jungen (!) sicher stellen durch Taxifahrten oder gemeinsame Elternfahrdienste.

    2. §5 (1) Jugendschutzgesetz:

      Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

      Für Jugendliche in Begleitung einer entsprechenden Person ist im Gesetz keine Zeitgrenze festgeschrieben, entsprechend können die natürlich völlig legal bleiben solange sie möchten. De jure solange ihre Begleitung es will. Aber was erwarten Sie von einem 18-jährigen, der den Erziehungsbeauftragten für seinen 17-jährigen Kumpel spielt? Letztlich ist das aber eben Sache der Eltern. Ohne deren Kenntnis läuft nichts.

  6. „Sorgen macht mir dabei,das die Polizei es duldet und noch Tipps gibt.“

    Was soll sie denn sonst machen? Mit Einwilligung der Eltern dürfen 16-jährige nun einmal auch bis vier Uhr in die Disco.

    1. So viel ich weis nur in Begleitung eines Erwachsenen…aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. 😉

  7. Sorgen macht mir dabei,das die Polizei es duldet und noch Tipps gibt.
    Die sollten lieber die Discothek dort mal überprüfen wieviel „Minderjährige“ sich dort aufhalten.Es kann nicht sein das die es wissen aber nicht einschreiten.
    Den Eltern sei gesagt:“Passt besser auf eure Kinder auf,damit ihr euch nicht irgendwann vorwerft,wenn das Kind beim nächsten mal „TOTGESCHLAGEN“wird“. Schade das solch eine Straftat jetzt auch in kleinen Gemeinden vorkommt.Ich dachte das sowas nur in Großstädten der Fall ist.

  8. „…16-Jähriger ………. gegen vier Uhr ………alkoholisiert………..“
    Mir fehlen die Worte……….

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