Nachbar schaltet das Verwaltungsgericht gegen die CCU-Baugenehmigung ein!

Jeden Tag neue Hiobsbotschaften für die CCU-Projektentwickler Will und Skrabs: Die Mieter laufen den Projektentwicklern offenbar davon, die Kosten steigen durch mehr benötigte Parkplätze und auch die Baugenehmigung des Kreises ist weiterhin nicht in trockenen Tüchern.

Gestern teilte uns ein Nachbar des geplanten Einkaufszentrums mit, dass er jetzt juristisch gegen das Projekt vorgeht: Mit Bescheid vom 1. Oktober habe der Kreis Segeberg seinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung für das CCU zwar abgelehnt. Eine Entscheidung über seinen Nachbarwiderspruch gegen die rechtswidrige Baugenehmigung stehe dagegen noch aus.

Der Nachbar, von Beruf Anwalt, teilt den Henstedt-Ulzburger Nachrichten mit: „Da die Begründung des Kreises im oben genannten Ablehnungsbescheid nicht überzeugend ist und in diesem Ablehnungsbescheid nur unzureichend auf die Ausführungen in meinem Widerspruch eingegangen wird, habe ich über die mich in dieser Angelegenheit vertretenden Rechtsanwälte nunmehr beim… Verwaltungsgericht in Schleswig im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung und Stilllegung der Baustelle sowie Einstellung der Bauarbeiten eingereicht.“

Der CCU-Nachbar rechnet sich gute Chancen für sein Anliegen aus: „Meine Begründung dieses Antrags enthält im Wesentlichen dieselben Argumente wie im noch laufenden Widerspruchsverfahren beim Kreis Segeberg. Ich gehe jedoch davon aus, dass das Verwaltungsgericht sich intensiver mit meinen Argumenten auseinandersetzen und zu dem Ergebnis kommen wird, dass keine überwiegenden öffentlichen Interessen am Vollzug der rechtswidrigen Baugenehmigung bestehen.“

Jörg Schlömann

2. November 2012

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