Spannung vor der morgigen Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses. Denn am Montagabend steht die Entscheidung über den ersten Bauabschnitt der Neugestaltung des Vorplatzes an der Olzeborchschule auf dem Programm. 209.000 Euro lautet die Kostenschätzung des Landschaftsarchitekten für die Einrichtung von neuen Fahrradabstellanlagen und einer sogenannten Bring- und Holzone für Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen. Gut 100.000 Euro könnten dann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal hinzukommen, wenn die Politik dem Wunsch der Lehrer nachkommt und in einem zweiten Bauabschnitt dann auch den Parkplatz erweitert.
Unabhängig von der Frage, ob es sinnvoll ist, Eltern mit komfortablen Halteplätzen das Hin- und Herkutschieren ihrer Sprösslinge mit dem Auto schmackhaft zu machen, wird bei den Lesern der Henstedt-Ulzburger Nachrichten kontrovers darüber diskutiert, ob die Verwaltung bei der Vergabe der Planungsarbeiten möglicherweise gegen ihre eigenen Vergaberichtlinien verstoßen haben könnte. So will Leser Bodo Grützbach die Frage beantwortet haben, ob denn die Verwaltung vor der Vergabe des Auftrags verschiedene Angebote eingeholt hat. Für Leser Hiram Erzmeister wiederum scheint die Möglichkeit eines Richtlinienverstoßes offenbar so absurd, dass er kurzerhand beschlossen hat, zukünftig gar nicht mehr mitdiskutieren zu wollen.
Dabei ist die Frage von Leser Grützbach durchaus berechtigt. Denn nach der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg lag der Auftragswert an den Landschaftsarchitekten zwar deutlich unter dem Grenzwert bei dem eine Ausschreibung verpflichtend ist, aber auch deutlich über dem Grenzwert, ab dem Vertragsverhandlungen mit verschiedenen Bewerbern zur „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes“ notwendig sind.
Andererseits sind derzeit die Wertgrenzen für öffentliche Aufträge in Schleswig-Holstein – als eine Maßnahme des Konjunkturpakets – noch bis Ende 2012 deutlich erhöht.
Mehr zur Vergabeordnung der Gemeinde und zu den aktuell geltenden Wertgrenzen am Montag bei den Henstedt-Ulzburger Nachrichten.
Christian Meeder
Das „Grundgesetz für die Kommunen“ ist doch die Gemeindeordnung. Dort steht unter § 75 GO in Absatz 2: „Die Haushaltswirtschaft ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu führen.“ Diese Regel verpflichtet die Gemeinde, bei allen Ausschreibungen sorgfältig nach dem jeweils günstigsten Angebot zu suchen – auch bei dem geringsten Kleckerbetrag. Dass bei einem so hohen Auftragsvolumen, der hier zur Debatte steht, mehrere Anbote eingeholt werden müssen, versteht sich nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen wohl von selbst.